Orthopädische Versorgungsstelle Stuttgart
für die Landkreise Böblingen, Esslingen, Freudenstadt, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Tübingen und Zollernalbkreis, Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn. Orthopädische Sprechtage für Versorgungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz und anderen Gesetzen des sozialen Entschädigungsrechts.
Seit 2018 finden keine auswärtigen Sprechtage mehr statt. Haus- und Firmenbesuche werden nach Absprache individuell geplant und durchgeführt.
Feste Sprechtage finden nur noch im Versorgungsamt Stuttgart statt.
Versorgungsberechtigte, die zu einem Sprechtag kommen wollen, sollten ihre Anträge rechtzeitig bei unserer Dienststelle einreichen, damit sie evtl. zum Sprechtag vorgeladen werden können. Ohne Vorladung zum Sprechtag besteht kein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und des Verdienstausfalls. Bei Antragstellung auf orth. Schuhe muss jeweils das vorletzte Schuhpaar bzw. letzte Hausschuhpaar am Sprechtag vorgezeigt werden.
Alle Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass auf den Sprechtagen stets der zuletzt ergangene Rentenbescheid mit Bezeichnung der Schädigungsfolgen ggf. auch der neueste Bescheid über die nach dem Schwerbehindertenrecht anerkannten Behinderungen vorzulegen ist.