Kurzzeitunterbringung

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung können für begrenzte Zeit in einem Heim wohnen. Dies dient zur Entlastung der Pflegeperson und/oder wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld wegen vorübergehenden Ausfalls der Pflegeperson nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Restkosten werden in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe getragen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen. Mit dem Antrag beim Landratsamt müssen Sie gleichzeitig einen Antrag bei der Pflegekasse auf Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege stellen.

Was Sie vor Antragstellung abklären sollten

Vor Antragsstellung sollten Sie abklären, ob der Hilfebedarf ggf. durch Leistungen vorrangig verpflichteter Reha-Träger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger,...) oder anderweitig gedeckt werden kann. In Frage kommen insbesondere die Leistungen der Pflegekasse in Form von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Bitte beachten Sie

Bei Minderjährigen wird die Kurzzeitunterbringung in der Regel ohne Berücksichtigung von vorhandenem Einkommen und Vermögen gewährt. Bei Volljährigen sind Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten und können Einzelfall bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.

Antragsunterlagen

Erstantrag:

  • Eingliederungshilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, ...)
  • Vermögenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen (Kopien Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien Sparbücher, ...)
  • Antrag auf Kurzzeitunterbringung
  • Bescheid der Pflegekasse bezüglich Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege (kann auch nachgereicht werden)
  • Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
  • Bei Minderjährigen: Bescheid der Pflegeversicherung bezüglich der Bewilligung von zusätzlichen Betreuungsleistungen gem. § 45b SGB XI

Folgeantrag:

  • Vermögenserklärung
  • Antrag auf Kurzzeitunterbringung
  • Bescheid der Pflegekasse bezüglich Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege (kann auch nachgereicht werden)

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.

Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.

Zu den Antragsformularen