Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi/Mietwagen)

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Seit dem 02.08.2021 entfällt die Vorlage einer Ortskundeprüfung bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Stattdessen ist der Nachwies einer Fachkunde notwendig, derzeit wird aber noch auf den Nachweis der Fachkunde verzichtet. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann daher ohne Ortskundeprüfung und (noch) ohne Fachkunde beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
  • Nachweis der Fachkunde bei Taxen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein im Scheckkartenformat (gegebenenfalls müssen Sie den bisherigen Führerschein zunächst in einen EU-Scheckkarteführerschein umtauschen)
  • Nachweis der Fachkunde (für Taxi)
  • Allgemeinmedizinische Untersuchung, Hausarzt (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungspsychologisches Gutachten (auch bei Wiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Nicht älter als 1 Jahr)
  • Behördliches Führungszeugnis (Rathaus). Wird vom Rathaus direkt an uns: Landratsamt, Führerscheinstelle geschickt. Nicht zu Ihnen nach Hause!
  • Antrag Fahrgastbeförderung

Für die Verlängerung (vor Ablauf der Frist) der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung werden folgende Unterlagen benötigt

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Allgemeinmedizinische Untersuchung, Hausarzt (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungspsychologisches Gutachten (ab Vollendung des 60 Lebensjahres oder bei Verlängerung nach Ablauf)
  • Behördliches Führungszeugnis (Rathaus). Wird vom Rathaus direkt an uns: Landratsamt, Führerscheinstelle geschickt. Nicht zu Ihnen nach Hause!
  • Antrag Fahrgastbeförderung (PDF, 659,4 KiB)

Kosten

  • Ersterteilung: 43,90 €, wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen
  • Verlängerung: 38,00 €
  • Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 25,30 €
  • Hinweis: Für die Fachkunde fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlagen

  • § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Eignung
  • § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Sehvermögen
  • § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung