Versicherungswechsel

  • Bei einem Versicherungswechsel muss die neue Versicherungsgesellschaft der Zulassungsbehörde die neuen Versicherungsdaten elektronisch übermitteln. Nur im Falle eines nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutzes kann die eVB-Nummer vorgelegt und manuell erfasst werden.
    Sollte eine Anzeige über das Ende des Versicherungsschutzes der alten Versicherungsgesellschaft vor der Vorlage der neuen Bestätigung bei der Zulassungsbehörde eingehen, muss die Zulassungsbehörde unverzüglich eine kostenpflichtige Betriebsuntersagung für Ihr Fahrzeug anweisen.
    Der Versicherungswechsel ist gebührenfrei.