Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle Böblingen ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Böblingen haben. Sie wollen einen Führerschein beantragen, erweitern oder in einen Kartenführerschein umtauschen? Sie benötigen einen Ersatzführerschein oder Sie interessieren sich für den Führerschein ab 17 Jahre? Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und wie hoch die Gebühren sind. 

Digitale Anträge

NEU - Umtausch Führerschein (Pflichtumtausch in einen EU Kartenführerschein)

Der Pkw‐Führerschein war früher unbefristet gültig, diese Vorgabe hat sich jedoch geändert. Alle Führerscheine – der graue, der rosafarbene und der unbefristet Kartenführerschein – müssen umgetauscht werden. Die neuen, befristeten EU‐Führerscheine haben dann eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Rechte Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis werden ins aktuelle Recht umgesetzt.

Was Sie dazu benötigen:

  • Bilddatei Personalausweis oder Reisepass
  • Bilddatei alter Führerschein
  • Biometrisches Passfoto als Bilddatei (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bei Namensänderung durch Scheidung: Zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
  • Wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

Digitaler Führerschein-Erstantrag

Führerschein-Neulinge können Ihren Führerschein nun auch online beantragen. 

Welche Klassen können beantragt werden:

Aktuell können die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen aus diesen online beantragt werden

Was Sie dazu benötigen:

  1. Einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie Ihre PIN
    Alternativ: Registrierung im Servicekonto Baden-Württemberg:
  2. Ein „Near Field Communication (NFC)“- fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
  3. Die AusweisApp2 muss installiert und geöffnet sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
    AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de) 
  4. Name Ihrer Fahrschule
  5. Biometrisches Passfoto als Bilddatei (nicht älter als 1 Jahr)
  6. Erste Hilfe Nachweis (digital/Scan)
  7. Amtlich anerkannter Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

NEU - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Sie haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Antragstellung kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters – also ab 16,5 Jahren – erfolgen. Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die beantragte Klasse B oder BE (PKW).

Hierzu müssen Sie einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren für die Klasse B oder BE stellen. Ihre Eltern, der allein erziehungsberechtigte Elternteil oder die erziehungsberechtigte Person müssen Ihrem Antrag schriftlich zustimmen. Weitere Informationen

Was Sie dazu benötigen

  1. Einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie Ihre PIN, Alternativ: Registrierung im Servicekonto Baden-Württemberg:
  2. Die AusweisApp2 muss installiert und geöffnet sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de) 
  3. Biometrisches Passfoto als Bilddatei (nicht älter als 1 Jahr)
  4. Erste Hilfe Nachweis (digital/Scan)
  5. Amtlich anerkannter Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  6. Kopie Personalausweis oder Reisepass von den Erziehungsberechtigten
  7. Personalien und Unterschrift der Erziehungsberechtigten
  8. Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (auch Kopie möglich)
  9. Alle gesetzlichen Vertreter des Antragstellers müssen schriftlich zustimmen, dass die Begleitperson als solche auftreten darf.

NEU - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Fahrerlaubniserweiterung inkl. Schlüsselzahl 196 und 96

Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

  • Folgende Klassen werden unbefristet erteilt: A, A1, A2, AM, B, BE, L und T
  • Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet: C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E

Was Sie dazu benötigen:

  • bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
  • bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich
    • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
    • Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    • Behördliches Führungszeugnis (bei den Klassen D, DE, D1 und D1E)
  • Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn
    • Sie beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt haben oder
    • Sie keine Kopie der beim Ersterwerb vorgelegten Erste-Hilfe-Bescheinigung mehr haben.
  • Erklärung zur Erweiterung bei Vorbesitz der Klassen B197 oder B78

Informationen zur Terminvereinbarung

Ein persönlicher Besuch bei der Führerscheinstelle ist in den meisten Fällen nicht mehr notwendig. Bitte reichen Sie Ihre Antragsformulare sowie die vollständigen Unterlagen daher postalisch oder,  sofern für Ihr Anliegen bereits möglich, gerne digital bei der Führerscheinstelle ein. Einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Führerscheinstelle können Sie nur für die Vorgänge „Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis“, „Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl“ , Führerschein – Umschreibung eines ausländischen Führerscheins“ und  „internationaler Führerschein“ buchen. Täglich werden neue Termine freigeschaltet.

Mehr dazu

  • Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail Adresse. Nach Vereinbarung Ihres gewünschten Termins erhalten Sie eine Bestätigung per Mail. Mit dem Erhalt der Bestätigungsmail erhalten Sie direkt eine persönliche Wartenummer. Sie werden mit dieser Wartenummer automatisch aufgerufen!
  • Sollte Ihre Wartenummer aufgerufen werden und Sie sind nicht zum gewünschten Termin bei uns, erlischt Ihr Termin und somit auch alle damit zusammenhängenden Ansprüche.
  • Die von uns gesendete E-Mail (noreply@smart-cjm.com) kann gegebenenfalls auch bei Ihnen im Spam Ordner landen. Achten Sie daher bitte auch auf den Inhalt Ihres Spam-Ordners.
  • Ihr Termin verfällt nach Ablauf von 5 Minuten, bitte seien Sie pünktlich.

Themen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Führerscheinstelle
Parkstr. 16
71034 Böblingen

Sachgebietsleiterin: 
Frau Buckenberger 
fuehrerschein-dialog@lrabb.de