Wohnraumförderung
Das Land Baden-Württemberg bietet Familien mit Kindern beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum zinsverbilligte Darlehen an. Auch schwerbehinderte Menschen mit spezifischen Ansprüchen können eine Förderung erhalten. Dabei werden sowohl Häuser als auch Eigentumswohnungen, Neubau bzw. Neuerwerb und der Erwerb von gebrauchten Immobilien gefördert.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen gewisse Förderkriterien eingehalten werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Einhaltung von Einkommensgrenzen und der Wohnflächenobergrenzen. Auch die Einhaltung bestimmter energetischer Anforderungen - abhängig von Neubau bzw. Gebrauchterwerb - wird vorausgesetzt.
Informationen zum Förderprogramm der Eigentumsfinanzierung sind im Merkblatt zusammengefasst: Merkblatt Eigentumsfinanzierung (PDF, 287,1 KiB).
Zuschüsse für private Immobilienbesitzer gibt es bei der Vermietung an Menschen mit Wohnberechtigungsschein für eine festgelegte Dauer: Merkblatt Miet- und Belegungsbindungen (PDF, 276,8 KiB)
Sozialer Mietwohnungsbau wird gefördert durch Darlehen oder Zuschüsse beim Neubau oder Erwerb von Wohnimmobilien: Merkblatt Sozialer Mietwohnungsbau (PDF, 260,3 KiB).