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Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen
Radfahrer erhalten Schutzstreifen auf der Ortsdurchfahrt Hildrizhausen
Vollsperrung der Altdorfer Straße (L 1184) während der Herbstferien
Das Landratsamt Böblingen führt im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26. Oktober bis voraussichtlich 6. November 2026 Markierungs- und Umbaumaßnahmen entlang der Altdorfer Straße (L 1184) in Hildrizhausen durch. Ziel ist es, die Führung des Fuß- und Radverkehrs sicherer zu gestalten. Dafür wird auf der Südseite der Altdorfer Straße in Fahrtrichtung Altdorf ein Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Außerdem wird die Querungsinsel am Kreisverkehr am Ortsausgang in Richtung Altdorf fahrradfreundlich umgebaut. Das Land Baden-Württemberg investiert rund 80.000 Euro in die Maßnahme.
Hintergrund und geplante Maßnahmen
Bei einer Verkehrsschau im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass die bisherige Führung des Radverkehrs auf dem nördlichen Geh- und Radweg in beiden Richtungen innerorts nicht den geltenden Vorgaben entspricht. Insbesondere für Radfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, besteht an Einmündungen und Grundstückszufahrten ein erhöhtes Unfallrisiko. Auch für den Fußverkehr können Konflikte entstehen, wenn sich Fußgänger und Radfahrer auf begrenztem Raum begegnen.
Als Übergangslösung wurde die Benutzungspflicht des Geh- und Radwegs aufgehoben und der Weg für den Radverkehr freigegeben. Seit diesem Zeitpunkt hat der Radverkehr die Wahl zwischen Fahrbahn und Gehweg. Nach Abschluss der Baumaßnahmen nutzen Radfahrer in Richtung Altdorf künftig nur noch die Fahrbahn beziehungsweise den neuen Schutzstreifen. Die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr in Gegenrichtung entfällt. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson, die ein Kind auf dem Gehweg begleitet.
Der Schutzstreifen verläuft zwischen dem Abzweig Tübinger Straße/Hundsrückenstraße und dem Kreisverkehr am Ortsausgang. Am Kreisverkehr wird die Querungsinsel vergrößert, sodass Radfahrer eine eigene Aufstellfläche erhalten, um sicher auf die nördliche Seite in Richtung Altdorf wechseln zu können. Ergänzende Anpassungen am Gehweg und eine Bordsteinabsenkung erleichtern den Wechsel zwischen Fahrbahn und Gehweg. Zudem entfällt die Linksabbiegespur von der Altdorfer Straße in die Beethovenstraße, um den Verkehrsraum neu zu ordnen und Platz für den Schutzstreifen zu schaffen.
Für den Kraftfahrzeugverkehr gilt: Radfahrer dürfen innerorts nur mit einem seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden. Der Schutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen nur bei Bedarf und nur dann befahren werden, wenn sich dort kein Radfahrer befindet und die verbleibende Fahrbahnbreite bei Gegenverkehr nicht ausreicht.
Verkehrsauswirkungen während der Bauphase
Für die Arbeiten ist eine abschnittsweise Vollsperrung der Ortsdurchfahrt erforderlich. Der überörtliche Verkehr zwischen Hildrizhausen und Holzgerlingen wird über Ehningen und Böblingen umgeleitet. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert.
Auch die Buslinien 751, 752 und N74 sind betroffen und werden innerörtlich umgeleitet. Anliegerzufahrten bleiben soweit möglich erreichbar; notwendige Halteverbote werden rechtzeitig angekündigt. Der Kreisverkehr bleibt für den Kraftfahrzeugverkehr uneingeschränkt nutzbar. Während der Umbauarbeiten steht die westliche Querungshilfe des Kreisverkehrs für Fußgänger jedoch nicht zur Verfügung.
Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.
Gehölzpflegemaßnahmen zugunsten der Verkehrssicherheit
Beginn der Arbeiten am 5. Oktober 2026
Die Straßenmeistereien Magstadt und Herrenberg des Landkreises Böblingen führen ab 05. Oktober 2026 Gehölzpflegemaßnahmen an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im gesamten Kreisgebiet durch. Vorbehaltlich der Witterung kommt es daher ab dem 05.Oktober 2026 für rund einen Monat zu Verkehrsbeeinträchtigungen, in denen die Fahrbahn jeweils halbseitig mit einer Baustellenampel oder Sicherungsfahrzeugen gesperrt werden muss. Des Weiteren kann es zu kurzfristigen Streckensperrungen von circa fünf Minuten kommen.
Kurzfristige Änderungen in Abhängigkeit des Arbeitsfortschrittes sowie aufgrund der Witterungsverhältnisse sind jederzeit möglich.
Sämtliche Maßnahmen wurden im Vorfeld abgestimmt und tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit im Landkreis bei. Des Weiteren entspricht die Umsetzung dieser Gehölzpflegemaßnahmen den Hinweisen und Empfehlungen des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zur ökologisch orientierten Pflege von Gras- und Gehölzflächen an Straßen.
Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.
Sperrung der K 1014 in Weil der Stadt Merklingen
Baustelleninformationssystem Landkreis Böblingen

Projektinformationen und laufende Baumaßnahmen
Lückenschluss B 464/B 295
Runder Tisch zum Lückenschluss B 464/B 295 - Landrat Bernhard: „Es braucht den Lückenschluss bis 2030“
In den Gemeinderäten der umliegenden Kommunen und im Fachausschuss des Kreistags stand das Thema Lückenschluss B 464/B 295 zu Jahresbeginn auf den Tagesordnungen. Dabei zeigten die Diskussionen, dass es in der Kommunalpolitik unterschiedliche Erwartungen an das Projekt gibt. Landrat Roland Bernhard hatte deshalb die Beteiligten zu einem Runden Tisch eingeladen, um sich auf eine gemeinsame Haltung gegenüber dem Bund als Baulastträger der Bundesstraßen zu verständigen. Eine effiziente Verkehrsanbindung ist entscheidend für die Wirtschaft und die Bürger im Landkreis.
Am Dienstag (19.3.2024) trafen sich im Böblinger Landratsamt die Vertreter von Leonberg, Magstadt und Renningen sowie des Regierungspräsidiums (Klaus Brenner, Baubürgermeister Leonberg – Florian Glock, Bürgermeister Magstadt – Wolfgang Faißt, Bürgermeister Renningen, Stefan Heß, Abteilungspräsident Mobilität, Verkehr, Straßen beim Regierungspräsidium Stuttgart.) zum Austausch. Im Ergebnis waren sich alle einig. „Wir brauchen den Lückenschluss dringend,“ fasst Landrat Bernhard die Botschaft zusammen, „am besten muss die Maßnahme bis 2030 greifbar sein.“
Die Beteiligten fordern, dass die K 1008 in ihrer jetzigen straßenrechtlichen Funktion erhalten bleibt und mittels einer Brücke an die Magstadter Straße durchgebunden wird. Es besteht Konsens, dass der Landkreis als Träger der Kreisstraße einen Anspruch auf deren Erhaltung hat und die Finanzierung der Maßnahme nach Kreuzungsrecht erfolgt. Danach wird von einer Kostentragung durch den Bund ausgegangen.
Eine Realisierung der Südrandstraße soll bedingt durch derzeit fehlende Fördermittel und geschätzte Kosten von rund 8 Mio. € vom Lückenschluss entkoppelt, aber die Option für eine künftige Realisierung offengehalten werden.
Das Anliegen der Bauern, Lösungen für den landwirtschaftlichen Verkehr zu finden, wird geteilt und im Zuge der weiteren Planungen berücksichtigt.
Noch immer ist die B 295 mit der B 464 nur durch ein notdürftiges Provisorium aus zwei kleinen Kreisverkehren verbunden. Es entstand im Jahr 2013 aus den Überschussmassen des Neubaus der B 464 durch Initiative des Landkreis Böblingen in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart. Der dringend nötige Lückenschluss könne – so die Aussage des Landes - erst nach Fertigstellung des A81-Ausbaus begonnen werden.
Die beiden Bundesstraßen sind im Landkreis wichtige Verkehrsadern, die eine reibungslose Anbindung zur A81 und A8 ermöglichen. Ihre leistungsfähige Verknüpfung mit zukunftsorientiertem Ausbau des Lückenschlusses ist entscheidend, um sowohl die Wirtschaft als auch die Mobilität der Bürger zu fördern. Die K 1008 hat besonders im Hinblick auf die Verknüpfung von Warmbronn und Renningen eine wichtige Verbindungsfunktion im Landkreis. Dieser Funktion wird die K 1008 nach dem Ausbau des Lückenschlusses mitsamt Überführung der K 1008, durch direkte Fahrbeziehungen, noch besser gerecht. Die Leonberger Straße sowie die B 295 werden durch die direkte Anbindung an Renningen entlastet und eine neue Verknüpfung mit der B 464 über den Anschluss an die Warmbronner Straße ermöglicht.
Maßnahmen an den Kreisstraßen
Radwege
Planungsmaßnahmen an den Kreisstraßen
- K 1063, Ausbau zwischen Aidlingen – Dätzingen und einfacher Ausbau zw. Lehenweiler und VKP K 1063/K 1003
- K 1017, Sanierung zwischen OD Flacht bis Porscheanbindung Süd
- K 1019, Sanierung zwischen Münklingen – Neuhausen (Enzkreis)
- K 1020, Sanierung zwischen Münklingen – Möttlingen (Kreis Calw)
- K 1037, Sanierung zwischen Tailfingen und Hailfingen
Planungsmaßnahmen an den Landes- und Bundesstraßen
Bekanntmachungen über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 21 UVwG i.V.m. § 5 UVPG
Derzeit keine offenen Verfahren
Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung im Straßengrundstück oder einer sonstigen Inanspruchnahme von öffentlichen Straßengrundstücken
Bitte füllen Sie das Antragsformular (PDF,591 KB) vollständig aus und fügen Sie die geforderten Unterlagen bei.
Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum
Wenn Sie Plakate, Wahlwerbung oder Werbeständer im öffentlichen Verkehrsraum anbringen möchten, ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Wichtig: Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der beabsichtigten Plakatierung.
Das Landratsamt Böblingen ist grundsätzlich für Maßnahmen verantwortlich, die Verkehrsflächen oder die Verkehrssicherheit an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen betreffen.
Zuständigkeit der Gemeinde: Befindet sich die geplante Plakatierung auf Flächen im Eigentum der Gemeinde (z. B. Gehwege, Gemeindestraßen, Grünanlagen), obliegt die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in der Regel der jeweiligen Gemeinde. Verläuft eine Kreis-, Landes- oder Bundesstraße durch eine geschlossene Ortschaft, ist ebenfalls die Gemeinde für die Plakatierung an dieser Straße zuständig.
Zuständigkeit des Landkreises: Das Landratsamt ist zuständig, sofern die Plakatierung auf der Verkehrsfläche von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen erfolgt und sich die betreffende Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. In diesem Fall ist eine Sondernutzungserlaubnis mit nachfolgendem Formular (PDF,176 KB) (per E-Mail an strassenbau@lrabb.de oder auf dem Postweg) zu beantragen.
Regionale Mobilitätsplattform
Die regionale Mobilitätsplattform (PDF,349 KB) ist neben den regionalen Mobilitätspunkten ein Leuchtturm-Projekt, für das der Verband Region Stuttgart sowie seine Kooperationspartner aus dem Landeswettbewerb RegioWIN eine EU-Förderung erhalten.


