Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, beispielsweise am Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten teilzunehmen, falls notwendig, Nachhilfeunterricht zu erhalten, einen Sportverein oder eine Musikschule zu besuchen. Zudem können die Ausgaben für Ausflüge und Klassenfahrten, für die Fahrkarte zur Schule und für Schulranzen, Sportzeug  und ähnlichem Schulbedarf von staatlicher Seite übernommen werden. Anspruch auf solche Hilfen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie oder ihre Eltern

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV-Empfänger) nach dem Sozialgesetzbuch II,
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

erhalten.

Folgende Leistungsverbesserungen gelten seit 01.08.2019 aufgrund des Starke-Familien-Gesetzes:

  • Schulbedarf: Die Leistungen steigen von 100 € auf 150 € pro Schuljahr und werden zukünftig dynamisiert. Im Kalenderjahr 2022 liegt der Schulbedarf bei 156 € (104 € für das erste und 52 € für das zweite Schulhalbjahr).
  • Mittagsverpflegung: Der bisherige Eigenanteil der Eltern für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1 € pro Mittagessen entfällt, d.h. die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Sozialleistungsträger übernommen.
  • Schülerbeförderung: Der bisherige Eigenanteil der Eltern in Höhe von 5 € monatlich entfällt, d.h. die Kosten für die Fahrkarte werden komplett vom Sozialleistungsträger übernommen.
  • Lernförderung: Der Anspruch auf Leistungen zur Lernförderung besteht nicht mehr nur bei Versetzungsgefährdung, sondern bereits dann, wenn die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentliche Lernziele nicht erreicht werden.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Aktivitäten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie zum Beispiel Mitgliedschaften in Sportvereinen, Musikunterricht oder auch Freizeiten können zukünftig mit einem monatlichen Budget in Höhe von 15 € bezuschusst werden.
  • Antragstellung: Für Bezieher von Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen wird auch die Antragstellung vereinfacht. Ab 01.08.2019 sind die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen bereits von den Grundanträgen auf Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen umfasst und wirken so auf den Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraums zurück.
    • Achtung: Dies gilt nicht für die Leistungen zur Lernförderung! Diese müssen auch weiterhin extra beantragt werden und können vom Leistungsträger erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden.

Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (pro Kind ein Formular) stellen Sie bitte nur bei der Behörde, von der Sie eine der vorgenannten Leistungen beziehen. Ausnahme: Für Empfänger von Kinderzuschlag sind die örtlich zuständigen Wohngeldbehörden zuständig. Wohngeld- und Kinderzuschlag-Empfänger geben deshalb Ihre Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stets beim Rathaus ihres Wohnorts ab. Dieses leitet die Anträge an die zuständige Wohngeldbehörde weiter.

Nachstehend finden Sie einen ausführlichen Flyer und Vordrucke:

Für Sie als Anbieter von Leistungen:

Sind Sie als Anbieter von Mittagessen, Nachhilfe oder Freizeitaktivitäten daran interessiert, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien bei Ihnen mitmachen können? Wer diesen jungen Menschen solche Leistungen anbieten möchte, kann sich ebenfalls an die Landkreisverwaltung wenden und sein Interesse bekunden. Den Ansprechpartner für Sie als Anbieter von Leistungen können Sie über die E-Mail-Adresse but@lrabb.de erfragen. Weitere Informationen und entsprechende Vordrucke dazu:

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Soziales
Parkstr. 16
71034 Böblingen

Frau Scheu (Di - Do):
Tel: 07031 / 663 - 1022
Fax: 07031 / 663 - 91714
E-Mail: but@lrabb.de

Bitte beachten Sie:
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!