Schutz des Wolfes, Schutz vor dem Wolf

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Seit dem Vorfall im April 2018 in Bad Wildbad ist nun nachgewiesen, dass sich dieser Wolf dauerhaft im Nordschwarzwald aufhält. Das Umweltministerium unterstützt daher die Nutztierhalter finanziell dabei, weitere Übergriffe des Wolfes möglichst zu verhindern. Auch ist der wolfsichere Herdenschutz innerhalb dieses Gebietes Voraussetzung für eine Entschädigung im Falle eines Wolfrisses bei Schafen und Ziegen.

Da sich nun im Südschwarzwald mindestens ein weiterer Wolf niedergelassen hat, erweiterte das Land nun die bisherige Förderkulisse nicht nur auf den ganzen Schwarzwald, sondern überarbeitete auch die Kulisse im Nordschwarzwald! Hier (PDF, 5,467 MiB) geht es zur Förderkulisse.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg stellt Ihnen auf seinen Internetseiten viele Informationen bereit.

Sie können auf Antrag Unterstützung erhalten für:

  • Investitionen im Herdenschutz
  • bei den laufenden Kosten für zertifizierte Herdenschutzhunde
  • und für einen Mehraufwand, den sie bei der Beweidung von Flächen in der Förderkulisse haben.

Informieren Sie sich bitte zu den Voraussetzungen und den Grundlagen beim oben angegebenen Internetauftritt des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Die Grundanforderungen zum Herdenschutz für die Ausgleichsleistungen bei Riss Stand 07 2020 finden Sie hier (PDF, 424 KiB).

Das Land empfiehlt jedoch den wolfsabweisenden empfohlenen Schutz (PDF, 674,7 KiB) zu installieren und bietet dazu die Förderung umfangreicher Maßnahmen in einer Höhe von aktuell 100 Prozent an. Anspruch auf Förderung gibt es nicht und die Förderung muss beantragt werden (siehe Formulare unten).

Grundlage der Förderung ist im Übrigen die Landschaftspflegerichtlinie (PDF, 282,9 KiB), die den gesamten Spielraum der Förderung im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege definiert. Wir stellen Ihnen hier die konsolidierte Fassung zur Verfügung, in der die Änderungen zum Wolfschutz grau hinterlegt sind. Bitte lesen Sie die für Sie relevanten Abschnitte vor Beantragung durch.

Für die Prüfung der Anträge, Bewilligung und Abrechnung der Zuwendungen ist im Landkreis Böblingen das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz zuständig.

Folgende Antragsformulare stehen Ihnen zur Verfügung:

Förderung technischer Maßnahmen (Netze, Litzen, Elektrozaungeräte, etc.)

Förderung Herdenschutzhunde

Förderung Mehraufwand Beweidung (für geförderte wolfsichere Zäune)

Alle Tierhalter, welche bisher noch keine landwirtschaftliche Förderung im Rahmen des "Gemeinsamen Antrags" erhalten haben, müssen zusätzlich den Antrag auf Erteilung bzw. Änderung einer Registriernummer (PDF, 30,8 KiB) einreichen. Dem Antrag fügen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises und ein Nachweis der Bankverbindung (Kopie EC-Karte o.ä.) bei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz per E-Mail oder telefonisch unter 07031 / 663 - 1173 / - 2330

Im Fall eines Rissereignisses wenden Sie sich bitte an die Forstliche Versuchsanstalt FVA unter 0173 / 3263114. Einen Notfallplan finden Sie auf der Homepage des LRA Calw.