Punkteregelung
Seit 01.05.2014 gelten die Bestimmungen des neu eingeführten Fahreignungs-Bewertungssystems (früher: Punktesystem)
Im Fahreignungsregister erfasste Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten werden mit 2 oder 3 Punkten, weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt bewertet.
Punktebewertung |
Maßnahmen |
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1 - 3 Punkte | Vormerkung (Warnung ohne Folgen, kein Schreiben der Führerscheinstelle an die Betroffenen) |
4 - 5 Punkte | Schriftliche Ermahnung durch die Führerscheinstelle; Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Bei Teilnahme 1 Punkt Abzug möglich. |
6 - 7 Punkte | Schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinstelle. Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen (kein Punktabzug mehr möglich). |
8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Punkteabzug
Abzug von 1 Punkt | Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (nur bis zu einem Stand von 5 Punkten möglich). |
Auskunft über den eigenen Punktestand kann jeder unentgeltlich erhalten. Einen entsprechenden Antrag richten Sie unter Angabe der vollständigen Personendaten und Anschrift sowie mit einem Identitätsnachweis an:
Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Fahreignungsregister
24932 Flensburg
Weitere Informationen erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt.