Zulassung Minderjährige
Eine Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich bei nachgewiesener Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis) oder wenn ein Führerschein der Klasse A1(Leichtkraftrad) oder / BF17 vorliegt und die Zustimmung beider Sorgeberechtigten nachgewiesen ist. Wenn nur ein Sorgeberechtigter benannt ist, wird ein entsprechender Nachweis (Negativbescheinigung) benötigt.
Der Zulassung ist ebenfalls das ausgefüllte Formular Minderjährigen (PDF, 43,2 KiB)und die Personalausweise/Reisepässe der Sorgeberechtigter vorzulegen.
