Aktuelle Förderaufrufe

Das Land Baden-Württemberg bietet eine nach Themen gefilterte Übersicht zu aktuellen Fördermöglichkeiten. Die Übersicht finden Sie hier

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet ebenfalls eine Suchmaske nach Fördermöglichkeiten im wirtschaftlichen Bereich an. Sie finden Sie hier.

Zum Fokus europäischer Fördermöglichkeiten bietet das zuständige Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ebenfalls nach Themen gefiltert eine aktuelle Übersicht. Sie finden diese hier

Stand: Januar 2024

Darlehen und Kredite

Finanzierungsmöglichkeiten durch die KfW

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Seit 1948 setzt sie sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Die KfW besitzt keine Filialen und verfügt nicht über Kundeneinlagen.

Sie bietet regelmäßig und auf breiter Basis Finanzierungsmöglichkeiten sowohl für Privatpersonen, Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen an. Unter nachfolgenden Links sehen Sie die jeweils aktuellen Ausschreibungen:

BEG-Förderung, Kombi-Darlehen Mittelstand und Klimaprämie

Der Einsatz erneuerbarer Energien und die Verwendung nachhaltiger Baustoffe in Gebäuden verbessert durch die Einsparung von Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, schafft Arbeitsplätze in der Baubranche und stärkt den Klimaschutz.

Ab dem 1. Juli 2021 wird deshalb die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ grundlegend neu geregelt. Es gelten verbesserte Konditionen für die Förderung von Investitionen in energiesparende Wohn- und Nichtwohngebäude. Das Vorgängerprogramm, die Ressourceneffizienzfinanzierung endet zum 30.06.2021. Die BEG kann in Form einer Kredit- oder Zuschussvariante beantragt werden.

Antragsteller erhalten flankierend zu den Zuschüssen oder Darlehen der BEG-Förderung das Kombi-Darlehen Mittelstand der L-Bank zur Ergänzung bzw. Aufstockung der BEG. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 25 Mio. €.

Kleinen und mittleren Unternehmen wird zudem eine Landesförderung in Form der „Klimaprämie“, einem Tilgungszuschuss von bis zu 3% gewährt.

Antragsberechtigt für die Klimaprämie sind KMU und große Unternehmen mit einem Umsatz von bis 500 Mio. €.

Anträge können ab dem 1.7.2021 über die Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen zur BEG finden Sie hier.

Ein Link zum Kombi-Darlehen Mittelstand und zur Klimaprämie folgen.

Fast Track KfW

Beschleunigte Risikoprüfung für kleinere Kredite mit Risikoübernahme:

  • KfW-Unternehmerkredit (037/047)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (075/076)
  • ERP-Mezzanine für Innovation (360/361)
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (390/391)

KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 7431 - 0, Fax: 069 / 7431 - 29 44, E-Mail: info@kfw.de, Web: www.kfw.de

Gründungsfinanzierung

Die Gründungsfinanzierung richtet sich an Existenzgründer oder KMU, die seit maximal 5 Jahren am Markt sind.

Die Förderung wird in Form eines Kredites ausbezahlt, dessen Höhe zwischen 5.000€ und 5 Mio.€ betragen kann. Es sind Kreditlaufzeiten von 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahren möglich, wobei 0–3 Jahre als tilgungsfreie Jahre geltend gemacht werden können.

Jungmeister, die innerhalb der letzten 24 Monate ihre Meisterprüfung abgelegt haben und eine Gründung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksverordnung anstreben, erhalten zusätzlich die Meistergründungsprämie, einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10% des Darlehensbetrags, maximal jedoch in Höhe von 10.000€.

Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L-Bank BW sind ebenfalls möglich.

Der Antrag für die Förderung wird über die Hausbank gestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterbildungsfinanzierung 4.0

Mit der Weilterbildungsfinanzierung 4.0 können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen von mittelständischen Unternehmen (max. 500 Mitarbeiter) finanziert werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehen, in der Regel in Höhe von 20.000€ pro teilnehmendem Mitarbeiter. Die Laufzeit für die Rückzahlung des Darlehens beträgt 3 oder 5 Jahre, von denen 0 oder 1 Jahr als tilgungsfreies Anlaufjahr geltend gemacht werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gründung und Innovation

Angebote der Steinbeis 2i GmbH

Innocheck BW

Die Steinbeis 2i GmbH unterstützt Forschungsstätten, Unternehmen und insbesondere ansässige kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up und Scale-Up bei ihren innovativen Vorhaben mit Fördermittel- und Antragsberatung sowie im transnationalen Technologietransfer und der Partnersuche. Die kostenfreie Web-Seminarreihe "EU-Fördermöglichkeiten im Rahmen von Horizont Europa und dem Europäischen Innovationsrat" bietet darüber hinaus erste Einblicke in diese Fördermöglichkeiten.

Der Innocheck umfasst 20 Fragen. Den Fragebogen finden Sie hier

Horizont 2020 - Beratung innovativer KMU

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnunsgbau fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Antragstellung von EU-Fördermaßnahmen durch die Steinbeis 2i GmbH mit 333.000 Euro in den nächsten zwei Jahren.

Die geförderten Beratungsangebote beziehen sich auf das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm "Horizont 2020".

Weitere Informationen finden Sie hier.

Finanzierung und Förderung für Start-ups von Start-up BW

Unter der Dachmarke Start-up BW arbeitet Baden-Württemberg daran, als Start-up- und Gründungsstandort deutlich zu stärken.

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Über eine Dauer von 12 Monaten erhalten die Stipendiaten Mittel, um genügend Zeit für die Vorbereitung der Gründung zu haben. Voraussetzung ist ein innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Start-up BW Pre-Seed bietet aussichtsreichen Start-ups mit hohem Innovationspotential eine Möglichkeit zur Finanzierung in der frühen Gründungsphase, in der private Investoren oft vorsichtig handeln.

Den Start-ups wird ein Betreuungspartner zur Seite gestellt, der bei der Arbeit an Geschäftsmodellen, dem Aufbau des Unternehmens und der Suche nach Ko-Investoren Unterstützung bietet. Außerdem beteiligt sich der Betreuungspartner mit 20%-50% an der Finanzierung. Den Rest übernimmt das Land.

Die bereitgestellte Förderung beträgt für gewöhnlich zwischen 50.000 und 200.000€. In Sonderfällen können bis zu 400.000€ bereitgestellt werden. Die Rückzahlung erfolgt über einen Zeitraum von 12, bei Bedarf auch 24 Monaten. Alternativ kann das Land eine Beteiligung am Unternehmen verlangen. Der Antrag auf Förderung wird bei der L-Bank BW gestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Es gibt fünf Arten von „Innovationsgutscheinen“ des Landes Baden-Württemberg, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden und für unterschiedliche Zwecke geeignet sind, nämlich für:

  • wissenschaftliche Tätigkeiten
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Hightech Start-ups 
  • Innovationen im Themenfeld Digitalisierung 
  • Innovationen im Themenfeld Mobilität

Fördersatz und maximale Fördersumme liegen, je nach Gutscheinart, zwischen 80% und 50% bzw. 2.500€ und 20.000€.

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Pro Jahr kann ein Unternehmen je einen Gutschein in Anspruch nehmen.

Anträge können fortlaufend hier gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Finanzierungs- und Förderinstrumente, sowie weitere Informationen finden Sie hier

INVEST BW

Invest BW, das größte einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Ba-den-Württembergs, nimmt ab dem 21. September 2022 wieder Anträge zur För-derung von Innovationen entgegen. Für diesen Aufruf stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Gezielt soll die Innovationstätigkeit technologieoffen weiter vorangetrieben und gestärkt werden, um wirkungsvolle Anreize insbesondere für Start-ups und mittelständische Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen.

Gleichzeitig sollen innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt und neue Prozesse in die betriebliche Umsetzung gebracht werden.

Für Start-ups und KMU gibt es mit diesem Förderaufruf erweiterte Möglichkeiten, gefördert zu werden. Neben auf sie zugeschnittenen Auswahlkriterien schafft nun die Option zur Förderung nach der De-minimis-Beihilfen-Verordnung leichten Zugang zu attraktiver finanzieller Unterstützung. Bis zu einer Fördersumme von 200.000 Euro sind vereinfachte Bonitätsnachweise zu erbringen, was jungen, innovativen Start-ups mit üblicherweise geringer Ausstattung an Eigenkapital entgegenkommt.

Anträge für den nächsten Förderaufruf können beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ab dem 21. September 2022 hier eingereicht werden.

Zusätzlich findet für alle Interessierten am 20. Oktober 2022 ein Web-Seminar statt, in dem Details zum Förderaufruf und zur Antragsstellung erklärt sowie Fragen beantwortet werden. Anmeldungen sind hier möglich. 

Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Ein weiterer missionsorientierter Förderaufruf ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) soll vor allem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt werden.

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Digitalisierung und Innovation

Nachhaltig im Beruf

Der Schlüssel zur nachhaltigen Transformation ist das Handeln beruflich qualifizierter Fachkräfte. Eine dazu notwendige Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) lässt sich nur durch die Qualifizierung des Berufsbildungspersonals umsetzen. Ziel des Programms ist daher die nachhaltigkeitsbezogene Kompetenzstärkung des ausbildenden Personals. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. 

Gefördert werden vor allem branchen- und berufsspezifische Maßnahmen. Die Vorhaben können sich auf die dualen Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung richten sowie auf die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und im öffentlichen Dienst.

Projektskizzen können ab sofort bis spätestens zum 17. April 2023 in elektronischer Form über "easy-Online" eingereicht werden. 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier

Digitalisierungsprämie Plus

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Am 01.02.2021 erfolgt der Neustart für die Antragsstellung der Digitalisierungsprämie Plus mit angepassten Förderkriterien. 

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:

  • Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen. In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers. 

Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Falls ein Unternehmen bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine Antragstellung nach einer einjährigen Wartefrist möglich. 

Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (z.B. Hardware wie u. a. Laptops, Tablets) ist von der Förderung ausgenommen.

Mit den angepassten Konditionen können voraussichtlich insgesamt 8.500 Fördervorhaben (anstelle von 6.000) gefördert werden. Das Investitionsvolumen in Digitalisierung wird sich auf über 300 Millionen Euro erhöhen.

Die angepassten Förderkonditionen sehen diese Zuschüsse vor:

  • 50 % (max. jedoch 6.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 10.000 - 50.000 Euro
  • 12 % (max. jedoch 12.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro

Weitere Informationen zur Digitalisierungsprämie Plus – auch zu den jeweiligen Fördersätzen – finden Sie auf den Website der Initiative Wirtschaft 4.0 sowie der L-Bank zur Darlehensvariante (Hotline: 0711 / 122 2345) und zur Zuschussvariante (Hotline: 0721 / 150 3020).

DIGITAL JETZT

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt KMUs bei Ihren Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten.

Dies ist in 2 Modulen möglich:

  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte insbesondere Hardware und Software, die der Vernetzung Ihres Unternehmens dient (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck)
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden, insbesondere um Ihre Belegschaft im Umgang mit digitalen Technologien zu qualifizieren, beispielweise zur Digitalen Transformationen oder Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen. 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss von höchstens EUR 55.000 als Einzelunternehmen oder als Zuschuss von höchstens EUR 100.000, wenn Sie als Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks Ihren Antrag stellen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40% der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte.

Eine erhöhte Förderung erhalten:

  • mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette beziehungsweise in einem Wertschöpfungsnetzwerk, die gleichzeitig investieren: plus 5%
  • Investitionen in die Qualifizierung und in Technologien mit dem Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz: plus 5%
  • Unternehmen in strukturschwachen Regionen: plus 10%

Ihre individuelle Förderquote steigt maximal um 20%, auch wenn Sie alle 3 Tatbestände für eine Erhöhung erfüllen.

Ansprechpartner ist der DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie, Digitalökonomie, Mittelstand in Bonn. Kontaktdaten: Tel: 0228 38212315, Mail: Digitaljetzt@dlr.de.

Weitere Informationen finden Sie hier mit Link zum elektronischen Antragsfenster. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2023

GO-DIGITAL - Digitalisierung in KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich des Handwerks dabei, die Digitalisierung im eigenen Betrieb voranzutreiben.

Mit Beratungsleistungen in den drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" werden Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bei der Digitalisierung und Optimierung ihres Arbeitsalltags unterstützt. Anträge können jederzeit durch die autorisierten Beratungsunternehmen eingereicht werden.

Weitere Informationen finden sie hier.

Seit dem 01.06.2021 werden keine Neu- oder Nachautorisierungen für GO-DIGITAL mehr möglich sein.

Netzwerk Mittelstand-Digital

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt KMUs bei dem Ausbau, der Fortentwicklung und Vernetzung.

Antragsberechtigt sind öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen, welche Unterstützungsangebote für KMU sowie Handwerksbetriebe bereitstellen, die Unternehmen untereinander vernetzen und den Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen unterstützen.

Gefördert werden Maßnahmen für KMU, welche die Digitalisierung strategisch angehen, auf Basis betrieblicher Anforderungen gestalten und innovative Digitalisierungsanwendungen zielführend in das Unternehmen einbringen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Sie können diesen Zeitraum um höchstens 2 Jahre verlängern.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Fristen sind: der 31.07.21 um 12:00 Uhr oder der 31.1.22 um 12:00 Uhr. 

Ansprechpartner ist der DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie, Digitalökonomie, Mittelstand in Bonn. Kontaktdaten: Tel: 0228 38212390, Mail: Mittelstand-digital@dlr.de.

Dialogprojekt ,,Handel 2030''

Das Wirtschaftsministerium unterstützt mit dem Dialogprojekt kleine und mittlere stationäre Einzelhandelsbetriebe bei der digitalen Transformation und der nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit über die Corona-Pandemie hinaus.

Dafür werden im Rahmen des Förderaufrufs ,,Intensivberatung Zukunft Handel 2030 – Digitalisierung, Strategie, Personal insgesamt zwei Millionen Euro für die Bereitstellung und Abwicklung von Intensivberatungen für Einzelhandelsunternehmen durch einen Projektträger bereitgestellt. 

Antragsberechtigt als Projektträger für die Durchführung und Abwicklung der Intensivberatungen sind Beratungsorganisationen und -unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Antragsfrist war der 19. Mai 2021. Es sind noch weitere Förderaufrufe geplant. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Mobilität und Umwelt

Unternehmen machen Klimaschutz

Das neu gestartete Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei den nächsten Schritten Richtung Klimaneutralität und umfasst zwei Förderbausteine: eine Beratungs- und eine Investitionsförderung.

Investitionsförderung: erster Stichtag für Anträge 15. November 2023

Die Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderungsfähig sind nur Nettopreise. Die Investitionsförderung zielt auf die Projektumsetzung von identifizierten Maßnahmen ab, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung nach sich ziehen.

Die Investitionsförderung kann von Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Anträge können zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres und in 2023 bis zum 15. November gestellt werden.
Weiteres zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung finden Sie hier.

Beratungsförderung: Antragstellung fortlaufend

Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz und eines daraus abzuleitenden Transformationspfads zu unterstützen sowie Klimaschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Beratungsförderung ist zweigeteilt: Beratungsförderung A und Beratungsförderung B bieten Unternehmen jeweils eine Förderung von zwei bis fünf Beratungstagen. Voraussetzung für die Beratungsförderung B ist der Beitritt zum Klimabündnis BW. Ohne Mitgliedschaft im Klimabündnis BW kann nur Beratungsförderung A in Anspruch genommen werden.

Der Zuschuss zur Beratung beträgt 75 Prozent, maximal 900 Euro pro Personentag (zuwendungsfähige Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden). Abrechenbar sind mindestens zwei Personentage. Es kann ein maximaler Zuschuss von 9.000 Euro in der Beratungsförderung gewährt werden.

Weiteres zur Beratungsförderung und der Antragsstellung finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen zum Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ kontaktieren Sie bitte das Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW (foerderung@umwelttechnik-bw.de

Förderinformationen von e-mobil BW

Innovative Projekte von Industrie, Wissenschaft und Forschung sind eine wichtige Grundlage für das erfolgreiche Gelingen des Technologiewandels hin zur nachhaltigen Mobilität.

e-mobil BW gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Förderrichtlinien, von der Beschaffung von Elektrofahrzeugen über den Aufbau von Infrastrukturen für Elektromobilität bis hin zur Infrastruktur von Wasserstofftankstellen.

Förderdatenbank für nachhaltige Projekte

Die Webseite zur neuen EU-Förderperiode für kommunale Akteure rund um das Thema Nachhaltigkeit.

Link: EU-Kommunal-Kompass 2021-2027

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Das Förderprogramm richtet sich an mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die Investitionen in die Er­richtung, den Er­werb und die Modernisierung von Anlagen planen.

Einzelne Vorhaben können mit einem verbilligten Kredit in Höhe von bis zu 25 Mio.€ gefördert werden, wobei bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bereitgestellt werden. Mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren können bis zu sechs Prozent der Kreditsumme als Klimazuschuss geltend gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Klimaschutz-Plus

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus fördert Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Hierzu zählen bauliche und technische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden, Qualifizierungs-, Struktur- und Informationsprogramme (z.B. Einführung eines Energiemanagements, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) sowie Maßnahmen zur nachhaltigen und energieeffizienten Sanierung von Gebäuden.

Für bauliche und technische Maßnahmen beträgt die Förderung 50€ pro eingesparter Tonne CO2 höchstens aber 30% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung kann insgesamt zwischen 3.000€ und 20.000€ betragen. Zu Qualifizierung-, Struktur- und Informationsprogrammen informieren Sie sich bitte über die Internetseite der L-Bank.

Die Antragsstellung kann frühestens 12 Monate vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Anträge können bis zum 30.11.2022 gestellt werden.

Weitere Informationen finden sie hier.

Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte gestellt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme

Einreichungsfrist ist der 31.12.2022. Anträge können Sie ganzjährig beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Städtische Nachhaltigkeitsprojekte

Deutsche Städte können bei der EU-Kommission im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses bis Mitte Januar 2023 Förderanträge für Nachhaltigkeitsprojekte einreichen (Europäische Stadtinitiative).

Laut Kommission stehen für das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Jedes Projekt kann mit bis zu fünf Millionen Euro unterstützt werden. 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Mikro-Depots und E-Lastenräder

Zum 1. März 2021 treten zwei neue Richtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Kraft. Von den attraktiven Förderbedingungen profitieren unter anderem Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik.

  • Mikro-Depots:
    Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung vom letzten Umschlagsort zum Endkunden emissionsfrei wird, profitieren. Dabei ist eine kooperative Nutzung von Mikro-Depots ausdrücklich erwünscht. 
    Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren werden die förderfähigen Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots.
    Die Antragstellung erfolgt mittels eines elektronischen Verfahrens. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere Informationen finden Sie beim Projetträger Jülich
  • E-Lastenräder:
    Das Bundesumweltministerium fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Lastenfahrräder beziehungsweise –anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen.

Förderfähig sind Kommunen, kommunale Unternehmen, KdöR, Vereine & Verbände sowie private Unternehmen aus Handwerk und Pflege. 

Die Antragstellung ist bis zum 29. Februar 2024 mit einem elektronischen Antragsverfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft möglich. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Kultur und Soziales

Leitfaden CulturEU

Die EU-Kommission hat einen neuen Leitfaden auf den Weg gebracht, der Finanzierungsmöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor zusammenfasst. 

Die Datenbank wird fortlaufend aktualisiert und ist hier abrufbar. 

Zuschüsse für Europaprojekte des Staatsministeriums Baden-Württemberg

Das Staatsministerium kann Projekte mit der Zielsetzung, den Europäischen Gedanken zu fördern, bezuschussen.

Grundsätzlich kann jeder einen entsprechenden Förderantrag stellen. Beispielsweise können unter anderem Veranstaltungen und Projekte von Vereinen, Verbänden, Museen, Schulen, Bildungs- und sonstigen Einrichtungen oder Behörden zuschussfähig sein, wenn sie dem europäischen Gedanken dienen. Der Antrag muss zwingend vor dem Beginn des Projekts gestellt werden.

Unsere Zuschüsse sind Fehlbedarfsfinanzierungen, das heißt es muss immer auch ein Eigenbeitrag oder ein Beitrag von dritter Seite geleistet werden. Die einzelne Projektförderung ist in der Regel auf 1.000 Euro begrenzt. Aus dem Antrag (siehe unten) und den zugehörigen Erläuterungen geht hervor, welche Angaben wir zur Prüfung Ihres Antrags benötigen.

Weitere Informationen, Angebote und Antragsformulare finden Sie hier

VINCI-Stiftung

Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, sie gehört zum weltweit tätigen Vinci Konzern, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Trägern, die in Deutschland durchgeführt werden.

Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:

  1. Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
  2. Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken.

Die Förderung der Stiftung liegt in der Regel zwischen 5.000 und 20.000 Euro und beschränkt sich meist auf investive Kosten. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stiftung, Antragsfristen gibt es keine.

Weitere Informationen unter folgendem Link: www.vinci-stiftung.de

Förderbaukasten für Kommunen und Zivilgesellschaft

Der Förderbaukasten für Kommunen und Zivilgesellschaft bietet für Vereine und Kommunen Fördermöglichkeiten für größere Projektvorhaben. Eine Übersicht über die Förderstruktur des Programms finden Sie hier

Die Förderprogramme heißen:

Sonderprogramm ,,REACT-EU'' des Europäischen Sozialfonds (ESF)

REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) ist eine Initiative der EU-Kommission zur Linderung der Folgen der Corona-Pandemie. In ihrem Rahmen werden die Strukturmittel der EU um insgesamt 47,5 Mrd. € aufgestockt. REACT EU ist Teil des EU-Hilfsfonds NextGenerationEU und wird in Deutschland von den Bundesländern an die begünstigten Betriebe und Institutionen aufgezahlt.

Weitere Informationen zu REACT EU finden Sie hier.

Programme zu Aus- und Weiterbildung

  • Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung (REACT-EU)
  • Förderprogramm Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen für KMU mit < 50 MitarbeiterInnen (REACT-EU)
  • Förderprogramm Fachkurse (allgemein, E-Mobilität und Chance berufliche Weiterbildung)
  • Förderprogramm Coaching für KMU
  • Förderprogramm Fit für die Ausbildung

Weitere Informationen zu den Programmen sowie Fristen und Antragsformulare finden Sie hier.
Informationen zu weiteren Förderprogrammen im Rahmen von REACT-EU in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Kofinanzierung im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung (WuT)

Das Programm zur Kofinanzierung regionaler Modellprojekte und Kooperationen im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung fördert Initiativen von Kommunen, kommunalen Zweckverbänden sowie mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindlichen Unternehmen, die auf die Stärkung der lokalen Wirtschaft (z.B. durch Revitalisierung von Gewerbegebieten Sicherung der Nahversorgung und der Standortqualitäten) oder des Tourismus (z.B. Umsetzung gemeinsamer Tourismusprojekte Etablierung eines gemeinsamen Tourismusmarketings) abzielen.

Es werden maximal 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Der Förderaufruf erfolgt jährlich im Frühjahr. Sie können bereits Projektanträge vorbereiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mindchangers

Das Projekt Mindchangers ist eine Kooperation zwischen der Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) und dem Staatsministerium Baden-Württemberg und Teil des EU-Programms für Entwicklungspolitische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR).

Gemeinsam mit den Partnerregionen in Italien, Frankreich, Spanien, Belgien und Rumänien sollen junge Menschen („Mindchangers“) dazu angeregt werden, Themen wie Klimawandel und Migration neu denken. Ziel ist die Erstellung einer Kommunikationskampagne, Projektförderung und Forschung sowie zahlreiche Vernetzungstreffen und Weiterbildungen für Interessierte.

Für das Projekt wird es über die Laufzeit von vier Jahren zwei Ausschreibungen geben. Es können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine und Kommunen in Baden-Württemberg mit innovativen Ideen und diversitätssensiblen Perspektiven auf die Themen Klimawandel und Migration bewerben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachhaltigkeit lernen - Förderung beispielhafter Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung

Um die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umzusetzen, existiert in Deutschland auf nationaler Ebene der Nationale Aktionsplan BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung).

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert in diesem Rahmen Bildungsmaßnahmen von gemeinnützigen Initiativen, die einen Beitrag dazu leisten, Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur aktiven Gestaltung einer ökologisch verträglichen, wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerechten Entwicklung unter Berücksichtigung globaler Aspekte im Sinne des UNESCO-Programms "ESD (Education  for Sustainable Development) 2030" zu befähigen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg. Erarbeitete didaktische Materialien sollten so aufbereitet werden, dass sie nach Projektende weitergenutzt und multipliziert werden können.

Die Förderung erfolgt in Form einer einmaligen, zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von bis zu 80 % der als förderfähig anerkannten Projektkosten, maximal aber 20.000 € je beantragender Einrichtung oder Person. Die Laufzeit der Projekte sollte 18 Monate nicht überschreiten

  • Weitere Informationen zum BNE-Programm finden Sie hier.
  • Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan BNE finden Sie hier.
  • Weitere Informationen zum BNE in BW finden Sie hier.
  • Weitere Informationen zu Modellprojekten und zur Antragsstellung hier.
  • Die Antragsfrist endet am 03.08.2021. Anträge müssen an BNE-Foerderung@lubw.bwl.de geschickt werden.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Ausschreibung im Walther-Hallstein-Programm

Städte und Gemeinden aus Baden-Württemberg können sich für eine Förderung der Baden-Württemberg-Stiftung bewerben. Unterstützt werden gemeinsame Projekte mit Verwaltungen im europäischen Ausland mit dem Ziel des gegenseitigen Wissenstransfers. Förderwürdige Themen umfassen u.a. E-Government, Dienstleistungen für den Bürger und nachhaltige Mobilität. Die Antragshöhe darf 5.000 Euro nicht unterschreiten und maximal bei 20.000 Euro pro Jahr liegen.

Der Förderaufruf erfolgt jährlich, in der Regel zum 30. April

Mehr Informationen finden Sie hier.

Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds unterstützt Bürgerinitiativen und Vereine, Städte- und Regionalpartnerschaften, Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Bildung und Wissenschaft im Dienste der deutsch-französischen Freundschaft und eines lebendigen Europas.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das französische Bildungs- und Jugendministerium (DJEPVA) finanzieren gemeinsam bis vorerst 2022 (Pilotphase) Projekte in vier Förderkategorien von bis zu 5.000 EUR bis über 50.000 EUR.

Förderkriterien sind in einem Punktesystem die Themen: Bürgernähe / ZugänglichkeitWirkungsgrad / zu erreichende Personen / Deutsch-französische Relevanz / Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit / Vernetzung / Interkulturelles Lernen / Diversität / Geschlechtergerechtigkeit / Sichtbarkeit / Innovation / Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts.

Weitere Informationen zum Förderantrag finden Sie hier

Mikroprojektfonds mit Frankreich

Das Wirtschaftsministerium fördert ab sofort die Vernetzung und den Austausch zwischen baden-württembergischen und französischen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen zu den Themen Künstliche Intelligenz (KI) und Industrie 4.0. 

Hierfür stehen insgesamt rund 500.000 € im Mikroprojektefonds zur Verfügung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (z.B. Unternehmen, Vereine, Stiftungen, etc.).

Gefördert werden können grenzüberschreitende Projekte mit Summen von 500 € bis 6.000 € sofern der Eigenanteil mindestens 10% beträgt.

Weitere Infos, die Förderausschreibung und das Antragsformular finden Sie hier

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Europa- und Fördermittelbeauftragter
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Matthias Reithinger
Tel: 07031 / 663 – 2382
E-Mail: europa@lrabb.de

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