Berichtigung bzw. Änderung der Zulassungsbescheinigungen
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich bei:
- Adressenänderung des Halters bei Umzug innerhalb des Landkreises Böblingen
- Namensänderung des Halters (nur für BB- oder LEO-Kennzeichen)
- technische Änderung des Fahrzeugs (nur für BB- oder LEO-Kennzeichen)
Erforderliche Unterlagen:
- Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung und technischer Änderung erforderlich)
- Gutachten nach § 19 StVZO (bei technischen Änderungen )
- Gebühr: ca. 12,00 €
- bei der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erhöht sich die Gebühr zusätzlich um ca. 9 €
Werden benötigte Unterlagen elektronisch mitgeführt, so dass in der Zulassungsstelle vor der Bearbeitung noch ein Versand per E-Mail und ein Ausdruck erforderlich wird, erheben wir für den zusätzlichen Aufwand eine Gebühr von 12,80 € je angefangener Viertelstunde.
Je nach Einzelfall kann sich die Gebühr erhöhen. Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr ihn Höhe von 10,20 € erhoben.
Weitere Infos hier
Rechtsgrundlage:
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)