Aufteilung in Wohnungseigentum
Bei der Aufteilung in Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt (oder der Notar) vor der Eintragung in das Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Darin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber verlangt werden.
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