Gesundheitsamt - Informieren, Beraten, Aufklären

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Maskenpflicht im Gesundheitsamt

Aufgrund der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab dem 01.10.2022 im Gesundheitsamt Böblingen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Regelung gilt derzeit bis zum 07.04.2023.

Coronavirus: Wie kann ich mich schützen?

Das Infektionsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird  derzeit von Experten des Robert-Koch-Institutes als hoch eingestuft, weshalb wir Sie gerne über einzelne mögliche Schutzmaßnahmen informieren möchten:

  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife für mind. 20 Sekunden
  • Halten Sie die Hände fern vom Gesicht
  • Bedienen Sie Türklinken auf Toiletten mit Papiertüchern
  • Achten Sie auf Husten- und Nies-Etikette (in Armbeuge oder Taschentuch)
  • Entsorgen Sie benutzte Taschentücher sofort
  • Halten Sie Abstand zu Personen mit Erkältungssymptomen
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung
  • Vermeiden Sie unnötige enge Kontakte

Fragen zur Corona-Impfung werden Ihnen unter der Telefonnummer 116 117 beantwortet. Das Gesundheitsamt Böblingen bietet selbst keine Impfungen an.

Bitte haben Sie Verständnis hierfür, dass juristische Beratungen und individualmedizinische Konsultationen von den Hotline-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern nicht geleistet werden können. 

Weitere Informationen zum Corona-Virus:

Gesundheitstelefon

Informationen  zur Vorbeugung von Infektionen auf Fernreisen, zu Schädlingen, zur Hygiene und vielem mehr unter Telefon: 0 70 31 / 6 63 - 17 40. Erreichbarkeit: Montag - Freitag 9.00 - 11.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13.30 - 15.30 Uhr

Belehrungen im Lebensmittelgewerbe

Anmeldungen für Belehrungen im Lebensmittelgewerbe finden Sie hier.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ("Schengener Abkommen")

Liebe Kunden, unsere Beglaubigungen für das „Schengener Abkommen“ zum legalen Mitführen von Betäubungsmitteln (BTM) finden in der offenen Sprechstunde jeweils

  • dienstags um 11:00 Uhr und
  • donnerstags um 11:00 Uhr statt.

Sie benötigen keinen Termin mehr.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Originalrezept bzw. Kopie
  • Das korrekt vom Arzt ausgefüllte Schengenerabkommen
  • Insgesamt 11,00 € pro Bescheinigung (Bitte passend in Bar mitbringen, EC-Gerät defekt!)

Ohne vollständige oder falsch ausgefüllte Unterlagen findet keine Beglaubigung statt!

Rückfragen stellen Sie bitte unter 07031/663 1740 oder unter gesundheitsamt@lrabb.de

Meldepflichtige Erkrankungen

Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter Telefon: 0 70 31 / 6 63 - 26 18

Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig.Kontakt über 0 70 31 / 6 63 - 17 20

Links zu Gesundheitsfragen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen

Tel: 0 70 31 / 6 63 - 17 40
Fax: 0 70 31 / 6 63 - 17 73
E-Mail: gesundheit@lrabb.de

Öffnungszeiten

Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr

Außenstellen

Leonberg
Rutesheimer Straße 50 / 3A71229 LeonbergTel: 0 70 31 / 6 63 - 17 40

HerrenbergTübinger Straße 4871083 HerrenbergTel: 0 70 31 / 66 32 458Sprechtag nach Terminvereinbarung