Gesundheitsamt - Informieren, Beraten, Aufklären

Belehrungen im Lebensmittelgewerbe

Anmeldungen für Belehrungen im Lebensmittelgewerbe finden Sie hier.

Informationen zum Masernschutzgesetz:

Das Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG) soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Es sieht vor, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hitzeportal

Hier gelangen Sie zum Hitzeportal des Landkreises Böblingen.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ("Schengener Abkommen")

Unsere Beglaubigungen für das „Schengener Abkommen“ zum  Mitführen von Betäubungsmitteln (BTM) bei Auslandreisen finden in der offenen Sprechstunde (nur in Böblingen-Hulb, Dornierstraße 3) jeweils

  • dienstags und donnerstags um 11:00 Uhr und
  • donnerstags um 15:00 Uhr statt. 

Sie benötigen keinen Termin mehr. Sie können eine Beglaubigung nur erhalten, wenn Sie im Landkreis Böblingen wohnen.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument mit Nachweis über den Wohnort im Landkreis Böblingen
  • Originalrezept bzw. Kopie
  • Das korrekt vom Arzt ausgefüllte Schengenerabkommen (Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit dem Arzt das richtige Formular verwenden!)
  • Insgesamt 18,00 € pro Bescheinigung (Zahlweise ausschließlich mit EC-Karte)

Ohne vollständige oder falsch ausgefüllte Unterlagen findet keine Beglaubigung statt!

Rückfragen stellen Sie bitte unter 07031 / 663 1740 oder unter gesundheitsamt@lrabb.de

Meldepflichtige Erkrankungen

Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter Telefon: 0 70 31 / 6 63 - 26 18

Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig.Kontakt über 0 70 31 / 6 63 - 17 20

Informationen zum Corona-Virus:

Links zu Gesundheitsfragen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen

Tel: 0 70 31 / 6 63 - 17 40
Fax: 0 70 31 / 6 63 - 17 73
E-Mail: gesundheit@lrabb.de

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Mo - Do 14.00 - 15.00 Uhr

Außenstellen

Leonberg
Rutesheimer Straße 50 / 3A71229 LeonbergTel: 0 70 31 / 6 63 - 17 40

HerrenbergTübinger Straße 4871083 HerrenbergTel: 0 70 31 / 66 32 458Sprechtag nach Terminvereinbarung