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Aktuelles
Bericht zur Zahngesundheit der Kinder im Kreis Böblingen
Zur Erhaltung der Zahn- und Mundgesundheit der Kinder werden im Landkreis Böblingen seit vielen Jahren Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe erfolgreich umgesetzt. Die Auswertung der im Schuljahr 2024/25 erhobenen Daten wurde im nun vorliegenden Bericht dargestellt.
Hitzeaktionsplan Landkreis Böblingen
Am 09. Juni 2026 wurde der Hitzeaktionsplan Landkreis Böblingen vorgestellt. Er umfasst elf zielgruppenspezifische Maßnahmenkataloge, die individuell an unterschiedliche Voraussetzungen, Möglichkeiten und Bedarfe angepasst werden können. Damit werden Einrichtungen und Organisationen mit Verantwortung für gefährdete Gruppen im Landkreis Böblingen bei der Erstellung eigener Hitzeaktionspläne unterstützt und damit letztlich die Gesundheit der Menschen geschützt.
Das neue Gesundheitsportal im Landkreis Böblingen
Die neue Plattform gesund-in-bb.de bündelt wichtige Informationen und Angebote rund um Gesundheit, Versorgung und Unterstützung im Landkreis Böblingen. Fachkräfte wie auch Bürgerinnen und Bürger finden dort schnell die passenden Ansprechpartner und Services.

Die Plattform bündelt Versorgungs- und Beratungsangebote, informiert über Fort- und Weiterbildungen, unterstützt Niederlassungsinteressierte und verweist auf wichtige regionale Anlaufstellen. Inhalte in Leichter Sprache erleichtern zusätzlich den Zugang.
Alles Wichtige auf einen Klick: gesund-in-bb.de
Der Bericht zur Einschulungsuntersuchung 2022/23.
Von Oktober 2022 bis September 2023 wurden über 4000 Kinder in den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen des Landkreises untersucht. Die hierbei erhobenen Daten wurden ausgewertet und im vorliegenden Bericht zusammengefasst.
Belehrungen im Lebensmittelgewerbe
Anmeldungen für Belehrungen im Lebensmittelgewerbe finden Sie hier.
Informationen zum Masernschutzgesetz:
Das Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG) soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Es sieht vor, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen)
Informationen über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung finden Sie hier.
Meldepflichtige Erkrankungen
Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter 07031 663-2618
Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig. Kontakt über 07031 663-1720
Links zu Gesundheitsfragen
- www.oeffentlichergesundheitsdienst.de (Allgemeine Informationen für Bürgerinnen und Bürger)
- www.gesundheitsatlas-bw.de (Gesundheitsatlas für Baden-Württemberg, auch mit Daten zur Gesundheit im Kreis Böblingen)
- www.rki.de (Robert-Koch-Institut)
- www.bioeg.de (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit)
- www.wir-gegen-viren.de (ebenfalls Robert-Koch-Institut)
- www.kvbawue.de (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
- www.internet-gid.de (Gesundheits-Informations-Datenbank)
- faktencheck-gesundheit.de (Fakten zum Gesundheitswesen)
- www.gbe-bund.de (Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes)
- Amtsärztliche Untersuchungen
- Asiatische Tigermücke
- Beratungsangebote
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Gesundheitsförderung und -planung
- Hitzeportal
- Hygieneüberwachung
- Infektionsschutz
- Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Masernschutz
- Netzwerk multiresistente Erreger
- Prostituiertenschutzgesetz
- Trink- und Badewasserüberwachung
- Zahnärztlicher Dienst



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