Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe können Menschen erhalten, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Eingliederungshilfe soll eine solch drohende Behinderung verhindern oder deren Folgen beseitigen bzw. mildern und dazu verhelfen, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.

Ein Beispiel ist die Übernahme der Kosten in einer besonderen Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung, wenn der Hilfebedarf eine solche Wohnform notwendig macht. Reicht eine ambulante Betreuung, ist die Übernahme der Kosten einer weniger betreuten Wohnform möglich, wie z. B. Ambulant betreutes Wohnen oder Betreutes Wohnen in Familien. Außerdem können tagesstrukturierende Maßnahmen finanziert werden, z. B. Kosten für den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen oder auch der Besuch einer Förder- und Betreuungsgruppe.

Eingliederungshilfe kann schon im frühen Lebensalter beginnen. So können auch Kosten für Integrationsmaßnahmen im Regelkindergarten oder in der Schule übernommen werden. Kosten für Kurzzeitunterbringung können übernommen werden, wenn eine Betreuung im häuslichen Bereich stattfindet und nur wegen vorübergehenden Ausfalls der Pflegeperson eine stationäre Unterbringung erforderlich wird.

Blindenhilfe nach dem Landesblindenhilfesetz und ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12 wird als Geldleistung ebenfalls vom Landratsamt gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Eingliederungshilfe wird in der Regel als Sachleistung erbracht, d.h. Übernahme der Kosten für notwendige Maßnahmen. Es kann aber auch eine Geldleistung im Rahmen eines "Persönlichen Budgets" erfolgen. 

Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um eine nachrangige Leistung, d. h. alle anderen Leistungen von Reha-Trägern, wie z. B. Krankenkassen oder Versicherungsträger, müssen zuvor ausgeschöpft werden.

Die für den Landkreis Böblingen erarbeiteten Teilhabepläne für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen bzw. für psychisch erkrankte und seelisch behinderte Menschen - Psychiatrieplan - finden Sie hier (PDF, 5,71 MiB). Den Wegweiser - Angebote für psychisch erkrankte Menschen im Landkreis Böblingen und viele weitere interessante Informationen erhalten Sie auf der Seite der Sozialplanung.

Als Ansprechstelle nach § 12 Abs. 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe steht Ihnen das Team der Eingliederungshilfe zur Verfügung.

Bei Fragen zu den einzelnen Leistungen der Eingliederungshilfe oder für nähere Informationen können Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden.

Formulare zur Beantragung von Leistungen finden Sie hier.

Einzelne Leistungen der Eingliederungshilfe

Weiterführende Informationen