Stellungnahmen und naturschutzrechtliche Entscheidungen

Bei der Ausweisung von neuen Bebauungsgebieten, beim Straßenbau oder bei Bauvorhaben im Außenbereich wird in die Belange des Naturschutzes eingegriffen.

Die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist es nach Prüfung von Alternativen dafür zu sorgen, dass unvermeidbare Eingriffe kompensiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass unsere Natur und Landschaft dauerhaft erhalten bleibt. Sobald Schutzgebiete (siehe Gebietsschutz) betroffen sind, erteilt die untere Naturschutzbehörde die erforderlichen Erlaubnisse und Befreiungen. Landwirtschaftliche Bodenverbesserungsmaßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Die Mitarbeiter prüfen auch vor Ort, ob die Vorschriften des Naturschutzrechts eingehalten werden. Dazu gehört z.B. das ordnungsgemäße Lagern von Holz in der freien Landschaft.