Leistungen zur Sicherung des Unterhalts

Für freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Angehörigen

Die allgemeine Wehrpflicht wurde zum 1.7.2011 ausgesetzt. Gleichzeitig wurde ein neuer freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Nun haben junge Männer und Frauen die Möglichkeit, anstelle des früheren Pflichtdienstes freiwillig Wehrdienst zu leisten. Die ersten 6 Monate sind Probezeit, anschließend kann freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst bis zu 17 Monaten abgeleistet werden.

Die Teilnahme an Reservistendienstleistungen (früher Wehrübungen/Übungen) und an besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr zählen ebenfalls zum freiwilligen Wehrdienst.

Freiwillig Wehrdienstleistende können für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) beantragen. Die Leistungen zur Unterhaltssicherung werden nur auf Antrag gewährt.

Leistungen

  • Mietbeihilfe
  • Erstattung von Versicherungsbeiträgen
  • Leistungen für die Ehefrau/den Ehemann und die ehelichen Kinder
  • Leistungen für nichteheliche Kinder
  • Leistungen zum Unterhalt an die Eltern
  • Ersatz der Aufwendungen für den Bau oder Kauf von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • Leistungen bei Darlehensverpflichtungen (Kreditbeihilfe)
  • Wirtschaftsbeihilfe für Selbständige
  • Leistungen für Wehrübende

Zuständigkeit

Ab dem 1.11.2015 wird das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihren USG-Ansprüchen. Zukünftig werden Sie von dort betreut und die Anträge werden zentral bearbeitet.

Reservistendienstleistungsprämie und Dienstgeld

Der Wehrsold und das bisher gezahlte Dienstgeld werden zum 1.11.2015 durch die Reservistenleistungsprämie und das neue Dienstgeld ersetzt. Beantragen Sie diese USG-Leistungen rechtzeitig vor diesem Stichtag, wenn sich Ihr Reservistendienst über den 1.11.2015 hinaus erstreckt. Nur dann ist die weitere Zahlung zu gewährleisten.

Antragstellung

Alle Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für den Reservistendienst, der ab dem 1.11.2015 beginnt, senden Sie bitte ausschließlich an das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf.

Hinweise zum Bundesfreiwilligendienst

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.7.2011 endete auch der Zivildienst für Wehrpflichtige, die von ihrem Recht auf Verweigerung des Wehrdienstes Gebrauch gemacht hatten. Menschen jeden Alters, die für die Gemeinschaft aktiv sein wollen, haben seit 1.7.2011 die Möglichkeit, sich im neuen Bundesfreiwilligendienst zu engagieren.