Präqualifizierung

Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Bieter vergeben werden, so dass der öffentliche Auftraggeber die Eignung (= Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bieter festzustellen hat. Bei Verhandlungsvergaben, - verfahren bzw. freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen dürfen daher auch nur geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Die Eignungsfeststellung geschieht grundsätzlich durch das Einreichen von Eigenerklärungen und entsprechenden Nachweisen durch die Unternehmen in jedem einzelnen Vergabeverfahren.

Eine Präqualifizierung ist dagegen die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen. Für die Präqualifizierung reichen die Unternehmen einmal jährlich bei der zuständigen Präqualifizierungsstelle die notwendigen Dokumente und Eignungsnachweise ein. Nach positiver Prüfung erhalten sie ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und werden in einer Datenbank registriert. Bei jeder Angebotsabgabe muss das Unternehmen nur noch die Zertifikatsnummer angeben bzw. das Zertifikat in Kopie beifügen.

Bitte beachten Sie! Die relevanten Daten und Eignungsnachweise der Präqualifizierung betreffen den auftragsunabhängigen Teil der Angaben. Daneben kann der öffentliche Auftraggeber noch weitere Nachweise verlangen, die sich auf den konkreten Auftrag beziehen. Bitte lesen Sie daher genau die Vergabeunterlagen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber bestimmen, auf die Nachforderung von Nachweisen zu verzichten, mit der Folge ein unvollständiges Angebot auszuschließen.

Nähere Informationen zur Präqualifizierung erhalten Sie hier:

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