Sozialer Dienst
Der soziale Dienst des Amtes für Soziales und Teilhabe bietet Beratung für Menschen
- die Sozialhilfe beziehen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- die Pflege oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigen und von der Pflegeversicherung keine oder zu wenig Leistungen erhalten (die Kostenübernahme ist einkommens- und vermögensabhängig)
- die Unterstützung in einer persönlichen und wirtschaftlichen Notlage suchen
- die Orientierung über sonstige Hilfsangebote wünschen
Unsere Aufgaben
Sicherstellung der häuslichen Versorgung
Bedarfsfeststellung bei Hilfe zur Pflege und Hauswirtschaftlicher Hilfe
Im Rahmen der Hilfe zur Pflege und hauswirtschaftlichen Hilfen nach § 61ff. SGB XII und nach § 26 c KOF sind wir für folgende Aufgaben zuständig:
Feststellung des Bedarfs und des Umfangs bei ambulanter und teilstationärer Versorgung, Begründung der Notwendigkeit stationärer Unterbringung bei Pflegegrad 1, Stellungnahmen zur Weitergewährung von Pflegegeld im Rahmen der Bestandschutzregelung, Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger und Vermittlung an ambulante Dienste und Entlastungsangebote in Zusammenarbeit mit den örtlichen IAV-Stellen.
Orientierungsberatung für die Bewohner der Kreisgemeinden
Wir informieren über finanzielle Hilfen (z.B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) und beraten bei persönlichen, sozialen und existenziellen Schwierigkeiten. Wir sind Ansprechpersonen für die Kooperationspartner der Gemeinden und haben eine Lotsenfunktion innerhalb des Sozialen Sicherungssystems. Die großen Kreisstädte haben eigene Soziale Dienste.
Krisenintervention bei psychisch erkrankten oder suchtkranken Menschen
Unterstützungsangebote für von Verwahrlosung betroffene Menschen
Durchführung von Hilfekonferenzen im Rahmes des Gesamtplanverfahrens nach § 67 ff SGB XII
Beratung und Aktivierung von Leistungsberechtigten nach § 11 Abs. 3 SGB XII
Nach § 11 SGB XII hat jeder Leistungsberechtigte Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Aktivierung. Außer Budgetberatung und Information über finanzielle und sonstige Vergünstigungen umfasst dies auch die psychosoziale Beratung. Wenn Klienten mit der Bewältigung persönlicher Probleme überfordert sind, z.B. bei
- psychischen und physischen Auffälligkeiten
- Sucht
- wiederholter Mittellosigkeit
- Schwierigkeiten, die häusliche Versorgung zu organisieren
- Räumungsklagen, Mietschulden und Energieschulden
bieten wir Information, Aktivierung und Beratung zur Verbesserung und Stabilisierung des Status quo. Ziel ist die Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe der Klienten.
Psychosoziale Betreuung SGB II (Vermittlung über das Fallmanagement)
Im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung nach §16 a SGB II kann neben der Schuldner- und Suchtberatung auch die psychosoziale Beratung durch unsere Mitarbeiter/innen in Anspruch genommen werden. Die Betreuung erfolgt in eigener Zuständigkeit und auf Anforderung des im jeweiligen regionalen Jobcenter zuständigen Fallmanagements.
Insbesondere für Personen, die Unterstützung benötigen auf Grund z.B.
- psychosozialer Überbelastung durch das Umfeld oder den Lebenslauf
- Problemen mit der Alltagsbewältigung
- Suchtverhalten
- psychischer Erkrankung
- Schwierigkeiten im Umgang mit schriftlichen Angelegenheiten oder dem Einhalten von Vereinbarungen
bieten wir Beratung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes an.
Weitere Informationen
- Wir sind ein Team von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen
- Unsere Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht
- Wir besuchen Sie bei Bedarf auch zu Hause
- Wir arbeiten vernetzt, lösungs- und ressourcenorientiert