Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.
Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr!
  • Bisheriger Führerschein
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin.
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei: (Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.)
    • Einem Augenarzt oder einer Augenärztin
    • Einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • Einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • Einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes
    • Einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Behördliches Führungszeugnis
  • Für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich:
    • Ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
  • Antrag auf Verlängerung (PDF, 734,6 KiB)

Vorgehen

  • Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder es steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung. Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragen.
  • Die Führerscheinstelle verlängert den befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus.
  • Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Bearbeitungsdauer / Fristen

  • Antragstellung frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.
  • Fertigstellung Führerschein regulär vier bis sechs Wochen
  • Expressantrag ca. eine Woche

Kosten

  • Regulär: 43,90 €
  • Expressgebühr: 20,50 €
  • Direktversandt
    Kosten: 7,00 €

Rechtsgrundlage

  • § 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
  • § 24 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Verlängerung von Fahrerlaubnissen
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahrerlaubnis und Führerschein

Weitere Hinweise finden Sie hier

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Führerscheinstelle
Parkstr. 16
71034 Böblingen

Infotelefon: 07031 / 663-1815

Erreichbarkeit Infotelefon:
Mo - Fr 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

E-Mail: fuehrerschein@lrabb.de

Leiter:
Frank Hönig

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle Ersterteilung:

(Bitte aktuelle Hinweise beachten)

Mo, Di, Mi, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr nur mit Termin
Do. 13.30 - 17.00 Uhr nur mit Termin

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle Wiedererteilung/Neuerteilung:

Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr nur mit Termin