Clearingstelle Sprachförderung
Die Clearingstelle ist Ansprechpartner bei Fragen der Zuständigkeiten und der Förderlogik des BAMF (Integrationskurse, DeuFöV-Kurse etc.) und bietet Klärungs- und Zuweisungshilfestellung für die Zuständigen und ihre Klienten. Ebenso sorgt sie für die Informationsbündelung von Neuerungen hinsichtlich des Zugangs und zur Durchführung von Deutschkursen im gesamten Landkreis.
Des weiteren steht die Clearingstelle Sprachförderung im engen Austausch mit Netzwerkpartnern (Arbeitsverwaltung, Träger, Ehrenamt, Migrantenorganisationen, BAMF, Ausländerbehörden, Integrationsmanagement und Sozialbetreuung) und verantwortet die Organisation und Durchführung des landkreisansässigen Gremiums "Transparenz in der Sprachförderung".
Ein Schwerpunkt liegt auf der Koordination des Projekts "Deutschförderung am Arbeitsplatz" (Job-BSK-Formate des BAMF, Selbstzahler-Angebote etc.).
Rufen Sie an, schreiben eine Mail und/oder vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Deutschförderung am Arbeitsplatz
Unsere neue Broschüre für die Deutschförderung am Arbeitsplatz ist online (PDF, 1,076 MiB). Gerne unterstützen wir Sie - als Unternehmer, Arbeitnehmer oder Kursträger auf dem spannenden Gebiet der Berufsdeutschkurse im Betrieb.
Innerbetriebliche Deutschförderung - Qualifizierung am Arbeitsplatz
Die Clearingstelle Sprachförderung des Landratsamtes Böblingen bietet erstmalig mit dem Sprachkursträger Internationaler Bund (IB) in der Böblinger Pflegeeinrichtung Evangelische Heimstiftung am Maienplatz arbeitsplatzbezogene Deutschkurse an. Hier finden Sie den Presseartikel dazu. (PDF, 373,5 KiB)
Sie möchten einen Integrationskurs besuchen? Aktuell gibt es einen nur sehr reglementierten Zugang zu kostenlosen Integrationskursen. Bitte wenden Sie sich hier an die für Sie zuständigen Ansprechpartner. (PDF, 241,8 KiB)
Gestattung
Duldung
Aufenthalt § 24/ § 25 Aufenthaltsgesetz
Berechtigung/Verpflichtung zum Integrationskurs durch die Ausländerbehörde
- Welche Personen zur Teilnahme am Integrationskurs durch die Ausländerbehörden verpflichtet werden, entnehmen Sie dem §44a Aufenthaltsgesetz.
- Welche Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs durch die Ausländerbehörden berechtigt werden können, entnehmen Sie dem §44 Aufenthaltsgesetz.
Weitere Informationen sind bei der Clearingstelle Sprachförderung unter sprachfoerderung@lrabb.de erhältlich.
Migrantinnen stark im Alltag (MiA)
Online Berufssprachkurse für Auszubildende (B2 und C1)
Deutsch im Beruf
Das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" hat Sprachflyer für verschiedene Berufsgruppen erstellt. Auf diesen Sprachflyern sind die wichtigsten Vokabeln für den jeweiligen Berufszweig aufgelistet. Die kleinen Wörterbücher sind jeweils auf deutsch, arabisch, tigrinya, ukrainisch, russisch und türkisch.
Die Flyer finden Sie auf der Homepage des Netzwerkes "Unternehmen integrieren Flüchtlinge".
