Clearingstelle Sprachförderung

Die Clearingstelle ist Ansprechpartner bei Fragen der Zuständigkeiten und der Förderlogik des BAMF (Integrationskurse, DeuFöV-Kurse etc.) und bietet Klärungs- und Zuweisungshilfestellung für die Zuständigen und ihre Klienten. Ebenso sorgt sie für die Informationsbündelung von Neuerungen hinsichtlich des Zugangs und zur Durchführung von Deutschkursen im gesamten Landkreis.
Des weiteren steht die Clearingstelle Sprachförderung im engen Austausch mit Netzwerkpartnern (Arbeitsverwaltung, Träger, Ehrenamt, Migrantenorganisationen, BAMF, Ausländerbehörden, Integrationsmanagement und Sozialbetreuung) und verantwortet die Organisation und Durchführung des landkreisansässigen Gremiums "Transparenz in der Sprachförderung".
Ein Schwerpunkt liegt auf der Koordination des Projekts "Deutschförderung am Arbeitsplatz" (Job-BSK-Formate des BAMF, Selbstzahler-Angebote etc.).

Rufen Sie an, schreiben eine Mail und/oder vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Gern können Sie hier auch unseren allgemeinen Flyer der Clearingstelle (PDF, 118,2 KiB) downloaden.

Arbeitsplatzbezogene Deutschförderung

Sie sind ArbeitgeberIn? 
Gern unterstützen wir Sie bei der Bedarfsklärung und Konzeptionierung von Deutschkursen, die zu Ihrem Unternehmen und zu Ihren Mitarbeitern passen. 

Sie sind Beschäftigte/r?
Gemeinsam finden wir heraus, wie Sie Ihre Kompetenzen im Deutschen verbessern und sich so noch besser mit Ihrem Unternehmen zusammen entwickeln können.

Deutschförderung am Arbeitsplatz - der Job-BSK vom Bamf

Unsere neue Broschüre für die Deutschförderung am Arbeitsplatz ist online (PDF, 1,076 MiB). Gerne unterstützen wir Sie - als Unternehmer, Arbeitnehmer oder Kursträger auf dem spannenden Gebiet der Berufsdeutschkurse im Betrieb. 

Materialien für Deutsch im Beruf

Das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" hat Sprachflyer für verschiedene Berufsgruppen erstellt. Auf diesen Sprachflyern sind die wichtigsten Vokabeln für den jeweiligen Berufszweig aufgelistet. Die kleinen Wörterbücher sind jeweils auf deutsch, arabisch, tigrinya, ukrainisch, russisch und türkisch. 

Die Flyer finden Sie auf der Homepage des Netzwerkes "Unternehmen integrieren Flüchtlinge". 

Innerbetriebliche Deutschförderung - Qualifizierung am Arbeitsplatz 

Die Clearingstelle Sprachförderung des Landratsamtes Böblingen bietet erstmalig mit dem Sprachkursträger Internationaler Bund (IB) in der Böblinger Pflegeeinrichtung Evangelische Heimstiftung am Maienplatz arbeitsplatzbezogene Deutschkurse an. Hier finden Sie den Presseartikel dazu.  (PDF, 373,5 KiB)

Sie möchten gern mithelfen, das Angebot zur Arbeitsplatzbezogenen Deutschförderung in Ihren Netzwerken bekannt zu machen und auf Ihren Kanälen zu bewerben?  Gern können Sie hier unsere digitale Postkarte herunterladen.  (PDF, 546,2 KiB)

Sie möchten einen Integrationskurs besuchen? Aktuell gibt es einen nur sehr reglementierten Zugang zu kostenlosen Integrationskursen.  Bitte wenden Sie sich hier an die für Sie zuständigen Ansprechpartner.  (PDF, 242,2 KiB)

Gestattung

Personen im laufenden Asylverfahren können aktuell (Stand 12. Februar 2026)  keinen Antrag auf eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Wir informieren hier laufend über den Stand.

Duldung

Personen in einer Duldung können aktuell (Stand 12. Februar 2026)  keinen Antrag auf eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Wir informieren hier laufend über den Stand.

Aufenthalt § 24/ § 25 Aufenthaltsgesetz

Personen im laufenden Asylverfahren können aktuell (Stand 12. Februar 2026)  keinen Antrag auf eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Wir informieren hier laufend über den Stand.

Berechtigung/Verpflichtung zum Integrationskurs durch die Ausländerbehörde

  • Welche Personen zur Teilnahme am Integrationskurs durch die Ausländerbehörden verpflichtet werden, entnehmen Sie dem §44a Aufenthaltsgesetz.
  • Welche Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs durch die Ausländerbehörden berechtigt werden können, entnehmen Sie dem §44 Aufenthaltsgesetz

Kursangebote im Landkreis

Die Clearingstelle Sprachförderung wurde im März 2018 ins Leben gerufen und fungierte bis Anfang 2026 als „One-Stop-Anlaufstelle“ für den gesamten Landkreis Böblingen in sämtlichen Fragen der Deutschförderung (Informations-, Beratungs- und Bündelungsfunktionen für Institutionen, Organisationen, Verbände und Unternehmen sowie zu Möglichkeiten der Deutschförderung für die Zielgruppe der Migrant*innen, (nachholende Integration), Geflüchteten und Neuzugewanderten (z.B. EU-Bürger*innen, zugewanderte Fachkräfte) und Drittstaatler).

Die Ende des Jahres 2024 erschienene Broschüre zur Deutschförderung im Landkreis ist hier abrufbar. (PDF, 7,307 MiB)

Weitere Informationen sind bei der Clearingstelle Sprachförderung unter sprachfoerderung@lrabb.de erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAMF und dem Sozialministerium:

Logo Ministerium
Logo Bundesamt für Migration und Flüchtlinge