Leistungsgewährung und Rückkehrberatung

Das Sachgebiet Leistungsgewährung und Rückkehrberatung steht im Landkreis Böblingen unter der Leitung von Gudrun Fauth und umfasst folgende Bereiche: 

Leistungsgewährung

Die Leistungsgewährung ist zuständig für die Durchführung und Einhaltung des AsylbLG. Die Mitarbeitenden beraten und informieren Hilfesuchende und bearbeiten deren Leistungsansprüche (Grundleistungen für Asylsuchende: Ernährung, Bekleidung, Wohnen, Hygiene, Taschengeld).

Darüber hinaus ist die Leistungsgewährung für die medizinische Grundversorgung von Asylsuchenden (in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen) und die Bearbeitung von Anträgen im Bereich Bildung und Teilhabe zuständig (hierzu weitere Informationen untern diesem Link). Die Fallaufteilung erfolgt im Landkreis Böblingen über die Standortunterbringung der Asylsuchenden.

Rückkehrberatung

Die Rückkehrberatung gibt Hilfestellung, wenn Flüchtlinge oder Asylsuchende eine Ausreise in ihr Heimatland ins Auge fassen. Freiwillige Rückkehr kann hierbei auch eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung nach Ablehnung eines Asylantrages sein. Sie ermöglicht es, selbstständig und ohne behördliche Begleitung in das Herkunftsland ausreisen zu können. Dadurch kann die Ausreise besser geplant und vorbereitet werden. Es gibt zudem Förderprogramme, die die freiwillige Rückkehr  z. B. durch die Übernahme der Reisekosten, Starthilfen, Reintegrationsprogramme unterstützen. Die verschiedenen Möglichkeiten können im Rahmen einer Rückkehrberatung individuell besprochen werden.

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Formulare

Weitere Informationen zu Leistungen nach dem AsylbLG