Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen

Die Untere Aufnahmebehörde steht im Landkreis Böblingen unter der Leitung von Jochen Hirneise und gliedert sich in folgende Bereiche: 

Wohnheimverwaltung

Der Landkreis bringt Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheimen) unter. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) legt bezüglich der Wohnverhältnisse Standards fest. Die Verweildauer der Flüchtlinge in den Unterkünften ist befristet bis zur Entscheidung über den Asylantrag, max. jedoch auf 24 Monate.

Die Gemeinschaftsunterkünfte werden durch Fachpersonal des Landratsamtes geführt und betreut (Heimleitung, Sozialbetreuung). Die Aufgaben der Heimleitung sind vielfältig. Dazu zählen die Leitung und Organisation der Gemeinschaftsunterkünfte und Gewährleistung des allgemeinen Betriebs, sowie die Aufnahme, Verteilung und Unterbringung der vom Regierungspräsidium nach Aufnahmequoten zugewiesenen Flüchtlinge. Darüber hinaus unterstützt die Heimleitung Geflüchtete bei allgemeinen Fragen in Bezug auf die Unterkünfte. Die Heimleitung ist auch Ansprechperson für beteiligte Behörden. Hauptverantwortlich für die Sicherheit in der Unterkunft führt die Heimleitung regelmäßige Kontrollgänge durch und sorgt damit für die Einhaltung der Hausordnung und der Brandschutzvorschriften. Auf dem Tagesplan stehen aber auch administrative Aufgaben, wie z.B. die Anmeldung der Neuankömmlinge bei der Meldebehörde oder die Eröffnung von Bankkonten oder die Ausgabe der Erstausstattungen. Die Flüchtlinge werden im Rahmen gemeinnütziger Arbeiten im Hausmanagement aktiv eingebunden. Nach Beendigung der Verweildauer in den Unterkünften organisiert die Heimleitung auch die Umzüge der Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden oder in privaten Wohnraum.

Sozialbetreuung

Geflüchtete Menschen in Gemeinschaftsunterkünften sind in besonderem Maße von psychosozialen Belastungen und Unsicherheiten betroffen: Sie erleiden durch Flucht häufig einen sozioökonomischen Statusverlust, Unsicherheit während des Asylverfahrens und Angst vor Abschiebung sind dauerhafte Stressoren. Durch ihre Sozialstruktur tragen Gemeinschaftsunterkünfte zu zusätzlicher Segregation und Exklusion bis hin zur Isolation bei.

Das administrative System in Deutschland mit einer Vielzahl an Regelungen, Formularen und unterschiedlichen Zuständigkeiten, sowie häufig wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen im Aufenthalts- und Asylrecht oder bei Sozialleistungen erfordert eine hohe Systemkompetenz. Fehlende oder noch eingeschränkte sprachliche Fähigkeiten erschweren das kommunizieren mit Behörden. Diskriminierende Einstellungen bei Behörden und in weiteren Strukturen erschweren Zugänge zum Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt und allgemein bei der Teilhabe. Für die aufnehmende Gesellschaft bedeutet die Integration von Geflüchteten ebenfalls ein hohe inklusive Leistung. Ohne flankierende Maßnahmen zur gelingenden Pluralität, besteht die Gefahr, dass sich extremistische Tendenzen und diskriminierende Einstellungen in der Bevölkerung verstärken. 

Die Aufgabe der Sozialbetreuung ist für  Geflüchtete ein Leben in Würde  zu ermöglichen, zu ihrer Integration in die Gesellschaft oder Ihre würdevolle Rückkehr in andere Länder beizutragen und um an gesellschaftlichem Zusammenhalt und demokratischen Miteinander im Landkreis Böblingen und darüber hinaus mitzuwirken , sowie Extremismus und Gewalt unter Geflüchteten und in den Nachbarschaften zu verhindern.

Grundlagen für die Arbeit der Asylsozialarbeit sind allgemeine Regelungen der sozialen Arbeit und DVO FlüAG §6 BW:

  • allgemeine Sozialberatung
  • soziale Einzelfallhilfe
  • Gemeinwesenarbeit
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit.

Die Sozialbetreuung im Landkreis Böblingen arbeitet vier Teams vor Ort in den Unterkünften und im Gemeinwesen. Seit 2022 erarbeitet das gesamte Sachgebiet unter Beteiligung aller Mitarbeitenden und unter Beteiligung der Geflüchteten eine fachliche Konzeption inklusive einer Gewaltschutzkonzeption. (PDF, 294,6 KiB)

Rechtsverordnung

Rechtsverordnung des Landratsamtes Böblingen über die Erhebung von Gebühren und Erstattungen für die Nutzung der Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg und Spätaussiedlern nach dem Eingliederungsgesetz Baden-Württemberg (Nutzungsgebürenverordnung)

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Amt für Migration und Flüchtlinge
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Leiter Untere Aufnahmebehörde
Jochen Hirneise
Tel: 07031/663-2281
E-Mail: j.hirneise@lrabb.de

Leitung Sozialbetreuung Untere Aufnahmebehörde
Barbara Lohner
Tel: 07031/663-2923
E-Mail: b.lohner@lrabb.de

Gewaltschutzkoordination untere Aufnahmebehörde
Anna Kamenik
E-Mail: info-sozialbetreuung@lrabb.de
Tel: 07031/663-2923

Fachbereichsleitung Sozialbetreuung und Elternzeitvertretung Gewaltschutzkoordination
Styliani Ntaliani
E-Mail: info-sozialbetreuung@lrabb.de
Tel: 07031/663-2923

Team Böblingen Sozialbetreuung
Tel: 07031/663-2925, E-Mail: info-sb.boeblingen@lrabb.de

Team Sindelfingen Sozialbetreuung
Tel: 07031/663-2924, E-Mail:  info-sb.sindelfingen@lrabb.de

Team Herrenberg Sozialbetreuung
Tel: 07031/663-2926, E-Mail: info-sb.herrenberg@lrabb.de

Team Leonberg Sozialbetreuung
Tel: 07031/663-2927, E-Mail: info-sb.leonberg@lrabb.de

Kontaktdaten