Kommunale Gesundheitskonferenz

Die Kommunale Gesundheitskonferenz im Landkreis Böblingen ist ein Gremium, dessen Plenum sich aus delegierten Vertretungen örtlicher Institutionen und Einrichtungen zusammensetzt. Die Vertretungen werden aus Einrichtungen der Gesundheitsförderung und Prävention, medizinischen Versorgung, Selbsthilfe, Patientenschutz und dem Sozialbereich entsendet. Zu dem sind Delegierte der Kreistagsfraktionen fester Bestandteil des Plenums. Vorsitzender des Plenums ist der Landrat. Die Geschäftsstelle zur Koordination der Aufgaben ist im Gesundheitsamt angesiedelt.

Zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Beratung, Koordination und Vernetzung zu Fragestellungen aus den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention, medizinische Versorgung, Pflege und Rehabilitation. Darüber hinaus soll das Gremium Ziele und Empfehlungen für diese Bereiche im Landkreis Böblingen formulieren.

Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sind in Baden-Württemberg strukturell bedeutsam, da sie als zentrale Gremien gesundheitliche Fragestellungen auf Landkreisebene abstimmen und vor Ort die Ziele aus dem Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg verfolgen.

Im Landkreis Böblingen wird die Gesundheitskonferenz seit 2012 in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Die letzte Versammlung des Plenums hat im Rahmen der 8. Kommunalen Gesundheitskonferenz am 15. Februar 2023 stattgefunden.

Protokolle

8. Kommunale Gesundheitskonferenz

Aktuelle Projekte im Landkreis Böblingen

Projekt Übergangsbegleitung und Kurzzeitpflege

Für viele ältere Patient*innen ist die Versorgung nach der Entlassung aus einem Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht hinreichend gegeben. Das Projekt „Übergangsbegleitung und Kurzzeitpflege“ wurde durch den Kreisseniorenrat gemeinsam mit dem Klinikverbund Südwest (KVSW) konzipiert und mit Unterstützung der Gesundheitskonferenz und finanzieller Förderung vom Kreistag am 21.10.2021 ins Leben gerufen. Das Ziel hierbei ist die Begleitung der Patient*innen. Gut ausgebildete und motivierte Ehrenamtliche unterstützen ältere Patient*innen beim Übergang vom Krankenhaus nach Hause, so dass diese wieder selbst ihren Alltag gestalten können. Eine Wiederkehr ins Krankenhaus oder eine stationäre Dauerpflege sollen verhindert werden.

Kurzbeschreibung (PDF, 159,8 KiB) des Projektes "Übergangsbegleitung und Kurzzeitpflege" 

Protokolle und weitere Informationen finden Sie hier