Feuerwehrwesen

Die Stabsstelle Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen ist die koordinierende Stelle für den gesamten Bereich des Brandschutzes des Feuerwehrwesens, des Zivil -  und Katastrophenschutzes im Landkreis Böblingen. Sie ist organisatorisch direkt beim Ersten Landesbeamten des Landkreises angeschlossen und ihr obliegen die Aufgaben nach Feuerwehrgesetz sowie Landeskatastrophen-schutzgesetz.

Die kommunalen Feuerwehren des Landkreises Böblingen werden jährlich über 2.800 Mal zu Einsätzen gerufen. Hierbei bietet das Einsatzspektrum sowohl die klassische „Katze auf dem Baum“ bis hin zu Großfeuern in Industrieanlagen, Hochhäusern und Tiefgaragen, sowie komplexen Gefahrguteinsätzen. Trotz dieses erheblichen Einsatzbereichs wird der gesamte Bereich des kommunalen Feuerwehrwesens im Landkreis fast ausschließlich ehrenamtlich betrieben. Nur wenige hauptamtliche Einsatzkräfte und Kommandanten helfen tagsüber den Freiwilligen Feuerwehren.

Im Rahmen der fachtechnischen Aufsicht werden die Feuerwehren hierbei von der Stabsstelle Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen der Landkreisverwaltung unterstützt. Leiter des Bereichs Feuerwehrwesens ist Dipl.-Ing. Architekt Guido Plischek. Er ist gleichzeitig hauptamtlicher Kreisbrandmeister des Landkreises und unterstützt gemeinsam mit seinen derzeit beiden ehrenamtlichen Stellvertretern und einer Sachbearbeiterin im Landratsamt die Feuerwehren und Kommunen bei der oben genannten Aufgabenabwicklung.

Ein wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs Feuerwehrwesen ist die kreisweit einheitlich Ausbildung für die Feuerwehren des Landkreises.

Zudem werden seitens der Stabsstelle intensiv auch die Zusammenarbeit mit den anderen Hilfsorganisationen, dem THW, der Polizei, den amerikanischen Streitkräften und der Bundeswehr geübt. Hierfür werden zahlreiche jährlich wiederkehrende praktische Übungen mit einsatztaktisch-operativen Anteilen geplant und durchgeführt. So stellt der Landkreis für große Einsatzlagen die hochmoderne Einsatzleit- und Kommunikationskomponente den Einsatzleitwagen 2 ( ELW2 ) mit entsprechend geschultem Personal zur Verfügung. Diese Einsatzführungsunterstützung bietet dann die technische Grundlage für die Arbeit der Führungsgruppe des Landkreises Böblingen, sowie aller anderen oben benannten Hilfs- und Sicherheitsorganisationen.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist der Vorbeugende Brandschutz nach VwV-Brandschutzprüfung. Hierzu gehört insbesondere die Beratung von Architekten, Fachplanern, Bauherren sowie den Bauverständigen der Baurechtsbehörden in Sachen baulicher und anlagentechnischer Brandschutz, Schutzzielerreichung und gemeindespezifischer Besonderheiten. Darüber hinaus obliegt dem Kreisbrandmeister der gesamte koordinative Part des inhaltlichen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes in allen vier Krankenhäusern des Landkreises Böblingen.

Weitere Aufgaben in der Detail-Übersicht

  • Aufsicht Feuerwehrwesen nach Feuerwehrgesetz
  • Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und den Bürgermeisterämtern des Landkreises in Hinblick auf Ausbildung, Ausstattung und Leistungsfähigkeit
  • Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband
  • Bewilligungsstelle für die kommunalen Zuschüsse für das Feuerwehrwesen nach VwV-Z-Feu
  • Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD und DLRG) sowie dem THW in Hinblick auf gemeinsame Einsätze im Tagesgeschäft sowie im Katastrophenschutz
  • Fachaufsicht des Feuerwehrbereichs der Intergrierten Rettungsleitstelle
  • Zusammenarbeit mit Polizei und Bundeswehr
  • Brandschutzssachverständigenwesen nach VwV-Brandschutzprüfung
  • Koordination und Beratung vorbeugender und abwehrender Brandschutz in den LK Krankenhäusern
  • Einsatzplanung und -vorbereitung für Großschadenslagen und Flächenereignisse Betrieb Fachberaterwesen (Notfallseelsorge, Bau, Höhenrettung, u.ä.)
  • Fachtechnische Unterstützung der kommunalen Einsatzleiter; Übernahme der Technischen Einsatzleitung nach Feuerwehrgesetz bzw. Katastrophenschutzgesetz
  • Betrieb Führungsstab
  • Vorbereitung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen hinsichtlich einsatztaktisch-operativer Maßnahmen
  • Organisation Feuerwehrausbildung für die Kommunen des Landkreises auf Kreis,- Landes- und Bundesebene
  • Staatliche Ehrungen von Feuerwehrangehörigen
  • Rechtliche Prüfung von Feuerwehrsatzungen sowie Kostenordnungen
  • Führen der Feuerwehrstatistik des Landes für den Landkreis
  • Ausbildung und Bestellung der Mitglieder der Führungsgruppe und des Führungsstabes des Landkreises

Nächste Termine

Alle Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender der Feuerwehren.