Vermessung und Flurneuordnung
Aufgabenbereiche
Das Amt ist zuständig für die amtliche Vermessung, die Führung des Liegenschaftskatasters, die Durchführung von Flurneuordnungen sowie den Betrieb des Geoinformationssystems im Landkreis Böblingen. Als Ansprechpartner zu all diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als untere Vermessungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen, außer der Stadt Sindelfingen mit ihren Teilorten. Als untere Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen.
Liegenschaftskataster
- Führung des Liegenschaftskatasters
- Serviceleistungen (Auskunft und Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster, analoge Auszüge und digitale Daten AVF-Service@lrabb.de)
Sachgebietsleiter
Thomas Wolf
Tel: 07031 / 663 - 5019
E-Mail: t.wolf@lrabb.de
Vermessung
- Liegenschaftsvermessungen: Katastervermessungen und Grenzfeststellungen
- Baulandumlegung
- Ingenieurvermessung: Bestandsplan sowie Lageplan zum Bauantrag
Sachgebietsleiterin
Stefanie Sprenger
zur Zeit vertreten durch
Jürgen Hermann
Tel: 07031 / 663 - 5034
E-Mail: j.hermann@lrabb.de
Flurneuordnung
Sachgebietsleiterin
Claudia Kallning
Tel: 07031 /663 - 5070
E-Mail: c.kallning@lrabb.de
Geoinformationssystem
Stabsstellenleiterin
Katrin Ripberger
E-Mail:GISKompetenzzentrum@lrabb.de
Termine und Besuche
Für die Vereinbarung von persönlichen Terminen im Amt für Vermessung und Flurneuordnung nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenden Sie sich
- für Anfragen allgemeiner Art an vermessung-flurneuordnung@lrabb.de,
Tel. 07031 663-5000 - für Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster an avf-service@lrabb.de,
Tel. 07031 663-5050
oder an die jeweiligen mit Ihnen in Kontakt stehenden Ansprechpartner.
Öffentliche Bekanntmachungen
Breitenstein
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in den Gewannen Breitensteiner Tal, Buch, Diebshalde, Hagenwiesen, Lange Buchen und Weiherhalde in Breitenstein
Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab Oktober 2025 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen.
Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Mark Schmid vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5078.
Landratsamt Böblingen, den 16.09.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann
Gärtringen
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in Gärtringen
Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab dem 1. April 2026 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei
der Vermessung vor Ort zeigen.
Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist
dies gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Johannes Prauss vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen,
Tel. 07031/663-5021.
Landratsamt Böblingen, den 25.03.2026
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Sprenger
Hildrizhausen
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in Hildrizhausen
Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab dem 15.12.2025 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen.
Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Devin Stark vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5012.
Landratsamt Böblingen, den 03.12.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann
Weil der Stadt
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in der Stadt Weil der Stadt, Gemarkung Weil der Stadt.
Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab dem Februar 2026 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen.
Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Klaus Erb vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5024.
Landratsamt Böblingen, den 20.01.2026
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann
Gemeinde Steinenbronn / Stadt Waldenbuch
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in den Gemarkungen Steinenbronn und Waldenbuch.
Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab September 2025 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Welche Flurstücke tatsächlich betreten werden, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen.
Diese Arbeiten sind gebührenfrei.Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung. Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Anna-Lena Bäurle vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5026.
Landratsamt Böblingen, den 13.08.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann
Informationen
Informationen, Übersichtskarten, Formulare
Links
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
(Oberste Flurbereinigungsbehörde) - Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
(Oberste Vermessungsbehörde) - Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)
- Geodatenshop-Shop des LGL: Liegenschaftskarten, Flurstücksnachweise, SHAPE-, DXF-, NAS-Daten
- Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Deutscher Verein für Vermessungswesen e.V. (DVW) Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement
Ausbildung
- Informationen zum Einsatz des Vermessungstechnikers (PDF, 14,658 MiB)
- Ausbildungswege und -möglichkeiten in der Vermessung
- Ausbildung im Landratsamt Böblingen - Beruf des Vermessungstechnikers
sowie mittlerer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst und gehobener vermessungtechnischer Verwaltungsdienst - Berufsinformation zum Vermessungstechniker bei der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitsplatz Erde Geodäsie im Fokus! (Hier soll der Berufsnachwuchs angesprochen werden. Die Webseite wendet sich an Schüler und Schülerinnen insbesondere der Klassen 12 und 13)






