Vermessung und Flurneuordnung

Aufgabenbereiche

Das Amt ist zuständig für die amtliche Vermessung, die Führung des Liegenschaftskatasters, die Durchführung von Flurneuordnungen sowie den Betrieb des Geoinformationssystems im Landkreis Böblingen. Als Ansprechpartner zu all diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Als untere Vermessungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen, außer der Stadt Sindelfingen mit ihren Teilorten. Als untere Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen.

Liegenschaftskataster

Sachgebietsleiter
Thomas Wolf
Tel: 07031 / 663 - 5019
E-Mail: t.wolf@lrabb.de

Vermessung

Sachgebietsleiterin
Stefanie Sprenger
zur Zeit vertreten durch
Jürgen Hermann
Tel: 07031 / 663 - 5034
E-Mail: j.hermann@lrabb.de

Flurneuordnung

Sachgebietsleiterin
Claudia Kallning
Tel: 07031 /663 - 5070
E-Mail: c.kallning@lrabb.de

Geoinformationssystem

Stabsstellenleiterin
Katrin Ripberger
E-Mail:GISKompetenzzentrum@lrabb.de

Termine und Besuche

Für die Vereinbarung von persönlichen Terminen im Amt für Vermessung und Flurneuordnung nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenden Sie sich

oder an die jeweiligen mit Ihnen in Kontakt stehenden Ansprechpartner.

Öffentliche Bekanntmachungen

Breitenstein

Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in den Gewannen Breitensteiner Tal, Buch, Diebshalde, Hagenwiesen, Lange Buchen und Weiherhalde in Breitenstein

Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab Oktober 2025 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.

Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. 

Karte zur öffentliche Bekanntgabe
Karte der öffentlichen Bekanntmachung

Diese Arbeiten sind gebührenfrei.

Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Mark Schmid vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5078.

Landratsamt Böblingen, den 16.09.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann

Gärtringen

Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in Gärtringen

Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab dem 1. April 2026 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.

Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei
der Vermessung vor Ort zeigen. 

Karte zur öffentliche Bekanntgabe
Karte der öffentlichen Bekanntmachung

Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist
dies gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).

Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).

Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Johannes Prauss vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen,
Tel. 07031/663-5021.

Landratsamt Böblingen, den 25.03.2026
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Sprenger

Hildrizhausen

Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in Hildrizhausen

Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab dem 15.12.2025 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.

Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen.

Karte zur öffentliche Bekanntgabe
Karte der öffentlichen Bekanntmachung

Diese Arbeiten sind gebührenfrei.

Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Devin Stark vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5012.

Landratsamt Böblingen, den 03.12.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann

Weil der Stadt

Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in der Stadt Weil der Stadt, Gemarkung Weil der Stadt.

Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab dem Februar 2026 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.

Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. 

Karte zur öffentliche Bekanntgabe
Karte der öffentlichen Bekanntmachung

Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
 
Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.
 
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
 
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
 
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Klaus Erb vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5024.
 
Landratsamt Böblingen, den 20.01.2026
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
 
gez. Hermann

Gemeinde Steinenbronn / Stadt Waldenbuch

Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in den Gemarkungen Steinenbronn und Waldenbuch.

Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab September 2025 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.

Welche Flurstücke tatsächlich betreten werden, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. 

Karte zur öffentliche Bekanntgabe
Karte der öffentlichen Bekanntmachung

Diese Arbeiten sind gebührenfrei.Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung. Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).

Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Anna-Lena Bäurle vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5026.

Landratsamt Böblingen, den 13.08.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann

Informationen

Informationen, Übersichtskarten, Formulare

Links

Ausbildung

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße  2
71034 Böblingen

Tel: 07031 / 663 - 5000
Fax: 07031 / 663 - 95005
E-Mail: Vermessung-Flurneuordnung@lrabb.de

Amtsleiter:
Tillmann Faust

Kontaktzeiten:

Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Termine nach Vereinbarung