Landschaftspflege

Damit Schutzgebiete in ihrer Funktion erhalten bleiben und seltene Tier- und Pflanzenarten geschützt werden, muss eine entsprechende Bewirtschaftung erfolgen und für die Vernetzung (Biotopverbund) der Flächen gesorgt werden. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz konzipiert und organisiert die dafür notwendigen Landschaftspflegemaßnahmen. Die Umsetzung übernehmen Landwirte mit langfristigen, EU-geförderten Pflege- und Extensivierungs- Verträgen sowie Gemeinden und Vereine. Sie können finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landschaftspflegeprogrammes des Landes Baden-Württemberg für die Pflege von Schutzgebieten erhalten.
Die Beratung zu Förderungen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für Vertragsnaturschutz und Biotopflege erfolgt über den Landschaftserhaltungsverband (www.levbb.de).
 Im Wald erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Amt für Forsten.