Diebstahl von Fahrzeug oder Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen zur Meldung / Erfassung des Diebstahls in der Zulassungsbehörde:

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • Für Firmen: Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Diebstahlmeldung von der Polizei
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • evtl. vorhandenes Kennzeichen
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters

Hinweise:

Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, genügt nicht die ausländische polizeiliche Diebstahlsmitteilung, sondern der Diebstahl muss auch in Deutschland polizeilich gemeldet werden.

Je nach Einzelfall können sich die Zulassungsgebühren erhöhen. Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr ihn Höhe von 10,20 € erhoben. Die Gebühr für die Kfz-Schilder ist nicht in diesem Preis enthalten, sondern kann direkt beim Schilderhersteller erfragt werden.

Weitere Infos hier

Rechtsgrundlage:

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)