Das Soziale Entschädigungsrecht

Sichert den Personen, die einen Gesundheitsschaden erleiden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach Grundsätzen des Sozialen Entschädigungsrechts einsteht, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und angemessene wirtschaftliche Versorgung (§ 5 Sozialgesetzbuch Erstes Buch – SGB I).

Die Soziale Entschädigung nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuches – SGB XIV unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen, soweit es sich um

handelt. Anspruchsberechtigt sind auch ihre Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden (Geschwister oder Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).

Die Entschädigung und Unterstützung umfassen