Amtsärztliche Untersuchungen
Im Auftrag anderer Ämter und Behörden führt das Gesundheitsamt amtsärztliche Untersuchungen zur Beurteilung und Einschätzungen von vorliegenden Erkrankungen und deren Folgen durch. Hierzu gehören u.a.:
- Begutachtungen für Leistungen nach den Asylgesetzen und im Asylverfahren
- Sachverständigengutachten für Betreuung, Unterbringung und im Auftrag von Gerichten
- Stellungnahmen für das Schul- und Jugendamt
- Bescheinigungen für die Familienkasse oder Behindertenhilfe
Zur Erstellung der jeweiligen Bescheinigungen und Zeugnisse ist nicht nur die amtsärztliche Untersuchung selbst wichtig, sondern insbesondere auch die Einbeziehung der bereits vorhandenen ärztlichen Befunde und Diagnosen. Bringen Sie daher unbedingt zu den jeweiligen Untersuchungen sämtliche bereits vorhandenen ärztlichen Untersuchungsbefunde oder Arztbriefe mit. Zusätzlich zu diesen Unterlagen benötigen wir im Regelfall von Ihnen für die amtsärztliche Untersuchung noch einen ausgefüllten Bogen über bestehende oder frühere Erkrankungen (Anamnesebogen). Diesen können Sie bereits vorab anfordern und am Untersuchungstag ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Bei einem Teil dieser amtsärztlichen Untersuchungen fallen Gebühren an.
Termine nur nach Vereinbarung
Gesundheitsamt Böblingen: 0 70 31 / 6 63 - 17 40
Terminvereinbarung unbedingt notwendig. Bitte vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht.
Information zur amtsärztlichen Untersuchung bei Prüfungsverfahren
für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in Baden-Württemberg.
Entsprechend der aktuellen Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (ÖGDG) erfolgt die Durchführung ärztlicher Untersuchungen zur Beurteilung der Prüfungsfähigkeit seit dem 01.01.2016 grundsätzlich nur noch durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte.
Ein amtsärztliches Attest über die Beurteilung der Prüfungsfähigkeit kann nur noch in durch das zuständige Prüfungsamt begründeten Einzelfällen für die Studiengänge Jura, Medizin, Pharmazie, Verwaltung u.a. verlangt werden.
Voraussetzungen für eine Untersuchung am Gesundheitsamt Böblingen:
- Wohnsitz im Landkreis Böblingen
- begründeter Auftrag Ihrer Universität/Hochschule/Fachhochschule
- ein aktuelles ärztliches Attest, das Folgendes beinhalten muss:
- Aktuelle Symptome
- Diagnose
- Therapie
- Voraussichtliche Dauer der Erkrankung
- Auswirkung der Erkrankung auf die Teilnahme an der Prüfung
Die Erkrankung muss spätestens am Tag des Prüfungstermins ärztlich bescheinigt werden. Wird eine bereits begonnene Prüfung abgebrochen, muss das Attest den Hinweis enthalten, dass die Erkrankung erst während der Prüfung aufgetreten ist und für den Prüfling nicht vorhersehbar war.
Hinweis: Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Arztpraxen können Sie sich an die Notfallpraxen und in Ausnahmefällen an die Ambulanzen der Krankenhäuser wenden. Sind Sie bettlägerig erkrankt, kann der Hausarzt oder ärztliche Notdienst das Attest im Rahmen eines Hausbesuchs erstellen.
Wenden Sie sich telefonisch unverzüglich zur Terminvereinbarung an das Gesundheitsamt Böblingen, sobald das Attest erstellt ist. Bei der amtsärztlichen Untersuchung muss das Attest vorgelegt werden, damit der Amtsarzt die Möglichkeit hat, die darin gemachten Angaben zu überprüfen.
Terminabsprache per E-Mail über gesundheitsamt@lrabb.de.
Das amtsärztliche Zeugnis ist gebührenpflichtig, unabhängig vom Ergebnis.
Studierende aus anderen Bundesländern werden in begründeten Ausnahmefällen amtsärztlich untersucht. Für sie gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen ihrer Hochschulen/Universitäten.
Einstellungsuntersuchungen für Beamte (neu seit 01.07.2016)
Das Landesgesundheitsamt hat auf der Homepage www.gesundheitsamt-bw.de unter der Rubrik „Service“ eine Liste der Ärzte, die Einstellungsuntersuchungen ab 01.07.2016 durchführen, eingestellt. Hier geht es zum Direktlink, über „Hinweise für Beamtenanwärter“ gelangen Sie zur Liste.
Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Seit 1.1.2017 ist die
Medizinische Gutachtenstelle
Landratsamt Ludwigsburg
Gesundheitsamt
Hindenburgstr. 20/1
71638 Ludwigsburg
für nachfolgende Untersuchungen zuständig:
- Feststellung einer Dienstfähigkeit von Beamten (im Auftrag einer Behörde)
- Prüfung der medizinischen Notwendigkeit von Heilbehandlungen nach Dienstunfällen (im Auftrag einer Behörde)
- Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit für die Beihilfestellen nach der Beihilfeverordnung
Hier geht es zum Direktlink:
Landratsamt Ludwigsburg: Amtsärztlicher / Gerichts- und Sozialmedizinischer Dienst