Amtsärztliche Untersuchungen
Im Auftrag anderer Ämter und Behörden führt das Gesundheitsamt amtsärztliche Untersuchungen zur Beurteilung und Einschätzungen von vorliegenden Erkrankungen und deren Folgen durch. Hierzu gehören u.a.:
- Begutachtungen für Leistungen nach den Asylgesetzen und im Asylverfahren
- Sachverständigengutachten für Betreuung, Unterbringung und im Auftrag von Gerichten
- Stellungnahmen für das Schul- und Jugendamt
- Bescheinigungen für die Familienkasse oder Behindertenhilfe
Zur Erstellung der jeweiligen Bescheinigungen und Zeugnisse ist nicht nur die amtsärztliche Untersuchung selbst wichtig, sondern insbesondere auch die Einbeziehung der bereits vorhandenen ärztlichen Befunde und Diagnosen. Bringen Sie daher unbedingt zu den jeweiligen Untersuchungen sämtliche bereits vorhandenen ärztlichen Untersuchungsbefunde oder Arztbriefe mit. Zusätzlich zu diesen Unterlagen benötigen wir im Regelfall von Ihnen für die amtsärztliche Untersuchung noch einen ausgefüllten Bogen über bestehende oder frühere Erkrankungen (Anamnesebogen). Diesen können Sie bereits vorab anfordern und am Untersuchungstag ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Bei einem Teil dieser amtsärztlichen Untersuchungen fallen Gebühren an.
Termine nur nach Vereinbarung
Gesundheitsamt Böblingen: 0 70 31 / 6 63 - 17 40
Terminvereinbarung unbedingt notwendig. Bitte vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht.
Einstellungsuntersuchungen für Beamte (neu seit 01.07.2016)
Das Landesgesundheitsamt hat auf der Homepage www.gesundheitsamt-bw.de unter der Rubrik „Service“ eine Liste der Ärzte, die Einstellungsuntersuchungen ab 01.07.2016 durchführen, eingestellt. Hier geht es zum Direktlink, über „Hinweise für Beamtenanwärter“ gelangen Sie zur Liste.
Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Seit 1.1.2017 ist die
Medizinische Gutachtenstelle
Landratsamt Ludwigsburg
Gesundheitsamt
Hindenburgstr. 20/1
71638 Ludwigsburg
für nachfolgende Untersuchungen zuständig:
- Feststellung einer Dienstfähigkeit von Beamten (im Auftrag einer Behörde)
- Prüfung der medizinischen Notwendigkeit von Heilbehandlungen nach Dienstunfällen (im Auftrag einer Behörde)
- Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit für die Beihilfestellen nach der Beihilfeverordnung
Hier geht es zum Direktlink:
Landratsamt Ludwigsburg: Amtsärztlicher / Gerichts- und Sozialmedizinischer Dienst