Ingenieurvermessung

Vermessungsarbeiten im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau von technischen Objekten und Bauwerken werden unter dem Begriff der Ingenieurvermessung zusammengefasst.

Entwurfsvermessung

Mit der Entwurfsvermessung werden Grundlagen zur Projektplanung geschaffen. Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung liefert beispielsweise die Planungsgrundlage für den Neu- bzw. Ausbau von Kreisstraßen. Erfasst wird der in der Örtlichkeit bestehende Zustand mit seiner Topografie und Gebäuden sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen nach Lage und Höhe. Dabei erfolgt die Darstellung der Höhen durch Höhenlinien oder Profile.

lageplan

Bei kleineren Vorhaben wird die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit durch den Lageplan zum Bauantrag festgestellt, der beim Amt für Vermessung und Flurneuordnung gefertigt werden kann. Für die nach baurechtlichen Vorschriften geforderten Inhalte des Lageplans sind auch hier teilweise Aufmessungen in der Örtlichkeit nötig.

Absteckungen

Die klassische Aufgabe der Ingenieurvermessung ist das Übertragen der Planung in die Örtlichkeit. Das betrifft in erster Linie Absteckungen bei Gebäuden und Bauwerken für den Aushub, die Angabe von Fußbodenhöhen als Höhenbezug sowie das Einschneiden von Schnürgerüsten.

Berechnungen

Berechnungen, wie z.B. Flächenbestimmungen, werden als geodätische Grundaufgaben durchgeführt. Darüber hinaus erfordern viele Objektplanungen auch die Ermittlung von zu bewegenden Erdmassen (Auf- und Abtrag). Die Massen werden aus der Volumenberechnung eines digitalen Geländemodells abgeleitet.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße  2
71034 Böblingen

Sachgebietsleiterin:
Stefanie Sprenger
Tel: 07031 / 663 - 5103
E-Mail: s.sprenger@lrabb.de

Eberhard Seydt

Eberhard Seydt
Tel: 07031 / 663 - 5037
Zimmer 211
E-Mail: e.seydt@lrabb.de

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