Arbeitsstellen im Straßen- und Gehwegbereich
Zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege und Plätze haben, benötigen Sie eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Unter solche Maßnahmen fallen z.B. Aufgrabungen, Gerüststellung, Stellen eines Baukrans, Ablagerungen von Baumaterial oder das Abstellen eines Containers. Vor dem Beginn dieser Arbeiten müssen Sie oder Ihr mit den Bauarbeiten beauftragtes Bauunternehmen mit einem Antrag (PDF, 193,9 KiB) von der zuständigen Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen. Diese Anordnung kann folgenden Inhalt haben:
- in welcher Weise die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird
- wie der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt wird
- wie und mit welchen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden
Unsere Antragsfristen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung können bequem per E-Mail an strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden.
Zuständigkeit verkehrsrechtliche Anordnungen
Sind Gemeinden örtliche Verkehrsbehörden, besteht die Zuständigkeit des Landratsamtes (LRA) nur für Kreis- Landes- und Bundesstraßen.
Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind für alle Straßen auf ihrer Gemarkung zuständig.
- Herr Klarner, Tel: 07031 / 663 – 1401, E-Mail: m.klarner@lrabb.de
Bondorf |
LRA |
Ehningen | LRA nur auf Kreis-, Landes-und Bundesstraßen |
Gärtringen |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Gäufelden |
LRA |
Grafenau |
LRA |
Jettingen |
LRA |
Mötzingen |
LRA |
Nufringen |
LRA |
Renningen |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Rutesheim |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Weissach |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
- Frau Becker, Tel: 07031 / 663 – 1073, E-Mail: a.becker@lrabb.de
- Herr Keckert, Tel: 07031 / 663 - 1097, E-Mail: m.keckert@lrabb.de
Aidlingen |
LRA |
Altdorf |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Deckenpfronn |
LRA |
Hildrizhausen |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Holzgerlingen |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Magstadt |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Schönaich |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Steinenbronn |
LRA |
Waldenbuch |
LRA |
Weil der Stadt |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Weil im Schönbuch |
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Absperrung und Kennzeichnung)