Arbeitsstellen im Straßen- und Gehwegbereich

Zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege und Plätze haben, benötigen Sie eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Unter solche Maßnahmen fallen z.B.  Aufgrabungen, Gerüststellung, Stellen eines Baukrans, Ablagerungen von Baumaterial oder das Abstellen eines Containers. Vor dem Beginn dieser Arbeiten müssen Sie oder Ihr mit den Bauarbeiten beauftragtes Bauunternehmen mit einem Antrag (PDF, 193,9 KiB) von der zuständigen Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen. Diese Anordnung kann folgenden Inhalt haben:

  • in welcher Weise die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird
  • wie der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt wird
  • wie und mit welchen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden 

Unsere Antragsfristen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung können bequem per E-Mail an strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden. 

Zuständigkeit verkehrsrechtliche Anordnungen

Sind Gemeinden örtliche Verkehrsbehörden, besteht die Zuständigkeit des Landratsamtes (LRA) nur für Kreis- Landes- und Bundesstraßen.

Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind für alle Straßen auf ihrer Gemarkung zuständig. 

Bondorf
LRA
Ehningen LRA nur auf Kreis-, Landes-und Bundesstraßen
Gärtringen LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Gäufelden
LRA
Grafenau LRA
Jettingen
LRA
Mötzingen
LRA
Nufringen
LRA
Renningen
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Rutesheim               
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Weissach
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Aidlingen
LRA
Altdorf
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Deckenpfronn LRA
Hildrizhausen
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Holzgerlingen
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Magstadt
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Schönaich
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Steinenbronn
LRA
Waldenbuch
LRA
Weil der Stadt
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Weil im Schönbuch
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Absperrung und Kennzeichnung)