Kompensationsverzeichnis und naturschutzrechtliches Ökokonto

Nach Bundesnaturschutzgesetz muss bei Eingriffen in Natur und Landschaft sichergestellt sein, dass eine vollständige Kompensation des Eingriffes durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattfindet.

Mit Inkrafttreten der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) am 01. April 2011 ist das Führen eines Kompensationsverzeichnisses bei den unteren Naturschutzbehörden bundesweit verpflichtend. In diesem Kompensationsverzeichnis wird dargestellt, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen zu erfolgen haben bzw. schon erfolgt sind. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • der Eingriffskompensation (beinhaltet naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die einem bestimmten Eingriff zugeordnet sind) und
  • dem Ökokontoverzeichnis (beinhaltet Maßnahmen zur Aufwertung der Natur und Landschaft, die nicht für Eingriffe durch die Bauleitplanung erfolgen und noch keinem Eingriff zugeordnet sind).

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Internetseite der LUBW:

Beide Abteilungen des Kompensationsverzeichnisses sind öffentlich einsehbar und können für den Landkreis Böblingen unter folgenden Links abgerufen werden: