Führerschein - Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate ab Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben, falls Sie weiterhin fahren möchten. Eventuelle Fragen, ob mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug geführt werden kann und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, müssen anhand der Einzelfallumstände in einem persönlichen Gespräch in der Führerscheinstelle geklärt werden.
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = Island, Lichtenstein, Norwegen) müssen ihren Führerschein nicht umtauschen.
Bei Erteilung und Aushändigung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto - nicht älter als ein Jahr!
- Erste Einreisebestätigung nach Deutschland von der Ausländerbehörde (Keine Meldebestätigung vom Rathaus)
- Ausländischer Führerschein im Original
- Bei einem Führerschein außerhalb der EU zusätzlich eine Übersetzung Ihres
Führerscheins von einem anerkannten Automobilclub (z.B. ADAC)
Zusätzlich ist bei einer EU‐EWR‐Fahrerlaubnis sowie bei einer Fahrerlaubnis, die in einem der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten Staaten für die Umschreibung der Klassen C und D ein :
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
einzureichen.
Bei einer Nicht‐EU‐/EWR‐Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung: nur bei Klasse C+D, bzw. CE + DE
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
- Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen
Vorgehen
Bearbeitungsdauer / Fristen
- Die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerschein besteht sechs Monate nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Frühstens jedoch 3 Monate vor Ablauf der 6-monatigen Fahrberechtigung.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6-8 Wochen
Kosten
- Führerschein: Umschreibung einer EU‐/EWR‐Fahrerlaubnis oder Anlage 11 Staat:
Kosten: 37,50 Euro
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Führerschein: Umschreibung einer Fahrerlaubnis Drittstaat:
Kosten: 45,10 Euro
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsgrundlage
- § 28 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Anerkennung von EU‐EWR‐Fahrerlaubnissen
- § 29 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Ausländische Fahrerlaubnisse
- § 30 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Erteilung einer Fahrerlaubnis an Fahrerlaubnisinhaber aus EU‐/EWR‐Staaten
- § 31 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Erteilung einer Fahrerlaubnis an Fahrerlaubnisinhaber außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
- Anlage 11 (zu § 31) Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahrerlaubnis und Führerschein
