Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung
Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls Untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.
Örtliche Verkehrsbehörden sind die Bürgermeisterämter für die Städte und Gemeinden Ehningen, Holzgerlingen mit Altdorf und Hildrizhausen, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Gärtringen, Magstadt, Weissach, Schönaich und Weil im Schönbuch für das Stadt- oder Gemeindegebiet mit Ausnahme der Kreis- Landes- und Bundesstraßen.
Die Aufgaben einer Straßenverkehrsbehörde sind vielseitig. Eine Zuständigkeit besteht z.B. für
- Ausnahmegenehmigungen:
- für Parkerleichterungen schwerbehinderter Menschen (Orangene Parkerleichterung und Blaue Parkerleichterung (PDF, 173,2 KiB))
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot / der Ferienreiseverordnung (PDF, 142,5 KiB)
- von der Gurt und Helmpflicht (PDF, 577,1 KiB)
- sonstige Ausnahmegenehmigungen (z.B. befahren gesperrter Straßen, Halt- und Parkverbote)
- Arbeitsstellen im Straßen-und Gehwegbereich
- Veranstaltungen auf Straßen (PDF, 622,8 KiB) (Hocketse, Märkte usw.)
- Großraum- und Schwertransporte
- Güterkraftverkehr
- Straßenbeschilderungen (Verkehrszeichen usw.)