Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung

Aktuelles - Die Straßenverkehrsbehörde informiert

Tödlicher Verkehrsunfall Schönaich Kreuzung K 1048 / L 1185 am 29.03.2026

Am 29.03.2026 ereignete sich an der Kreuzung der K 1048 und L 1185, Gemarkung Schönaich, ein tödlicher Verkehrsunfall. Ein aus Richtung Neuweiler kommender Autofahrer bog nach links in die Landesstraße ab und übersah hierbei ein aus Richtung Schönaich kommendes, vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug. Beim Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge wurde die Beifahrerin des Abbiegers tödlich verletzt.
 
In Baden-Württemberg werden Verkehrsunfälle mit Todesfolge von der sogenannten Unfallkommission geprüft und begutachtet. Hierbei geht es darum, die Unfallsituation zu beurteilen und unfallbegünstigende Defizite im Verkehrsraum zu erkennen. Es wird z.B. geprüft, ob alle erforderlichen Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ordnungsgemäß und sichtbar angebracht waren, ebenso der Fahrbahnzustand, die Sichtverhältnisse und gegebenenfalls auch Veränderungen der Verkehrsführung.
 
Auf Grund des Unfalls überprüfte die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Landratsamtes Böblingen (Straßenverkehrsbehörde, Straßenmeisterei, Amt für Straßenbau und Radfahren) und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg am 30.04.2026 die Situation vor Ort. Nachdem die betroffene Kreuzung von allen Beteiligten in Augenschein genommen wurde, kam man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass an der Örtlichkeit keine offensichtlichen oder unfallbegünstigenden Mängel vorliegen und damit keine weiteren Maßnahmen getroffen werden müssen. Da die Landesstraße L 1185 2024 grundlegend saniert wurde, ist sowohl die Straßenausstattung als auch die Markierung in einem sehr guten Zustand.

Informationen

Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen  Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.

Örtliche Verkehrsbehörden sind die Bürgermeisterämter für die Städte und Gemeinden Ehningen, Holzgerlingen mit Altdorf und Hildrizhausen, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Gärtringen, Magstadt, Weissach, Schönaich und Weil im Schönbuch für das Stadt- oder Gemeindegebiet mit Ausnahme der Kreis- Landes- und Bundesstraßen.

Die Aufgaben einer Straßenverkehrsbehörde sind vielseitig. Eine Zuständigkeit besteht z.B. für  

Anträge können bei uns bequem per E-Mail unter strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden oder online über ServiceBW

Übersicht aller Antragsformulare:

Online Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg

Viele Anträge können auch bequem online über ServiceBW gestellt werden. Das Serviceportal bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen umfassenden Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Informationen. 

Gebietsübergreifend anerkannter Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen

Logo Handwerkerparkausweis

Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind. Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen. Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. 

Den Handwerkerparkausweis können Sie über ServiceBW oder mit dem Antragsformular (PDF,663 KB) per E-Mail an strassenverkehr@lrabb.de beantragen. Alle weiteren, wichtigen Informationen finden Sie unter Informationen zum Handwerkerparkausweis im Landkreis Böblingen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen
strassenverkehr@lrabb.de

Bereichsleitung, StVO-Beschilderungen:
Frau Hahn, 07031 663-2145

stv. Bereichsleitung, StVO-Beschilderungen, Güterkraftverkehr:
Herr Keckert, 07031 663-1097

Großraum-/Schwertransporte, Güterkraftverkehr:
Frau Harrer, 07031 663-1434

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Frau Becker, 07031 663-1073
Herr Klarner, 07031 663-1401