Förder- und Betreuungsgruppen
Die Förder- und Betreuungsgruppen bieten für Menschen, die (noch) nicht in der Lage sind im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten zu können, eine entsprechende Förderung und geeignete Tagesstruktur.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme erfolgen.
Bitte beachten Sie
Leistungen in den Förder- und Betreuungsgruppen stellen keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit dar. Die Leistungen in den Förder- und Betreuungsgruppen sind vermögens- und einkommensabhängig.
Antragsunterlagen
- Eingliederunghilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis der Pflegestufe, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, Vermögensnachweise)
- Einwilligungserklärung Formblatt HB
- Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten
- Fragebogen Entschädigungsleistungen
- Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.