Betreuung und Vorsorge
Sind Erwachsene Menschen schwer krank 
oder haben eine Behinderung? 
Können diese Menschen bei wichtigen Dingen 
nicht selber entscheiden? 
Dann bestimmt das Betreuungs-Gericht 
eine Person, die entscheiden soll. 
Aber meistens macht das jemand aus der Familie 
oder Freunde. 
Diese Person bekommt dann eine Vollmacht. 
Oder eine Patienten-Verfügung.
Im Internet finden Sie noch weitere Informationen.
Zu dem Thema:
-  Vollmacht 
 auf der Internet Seite vom
 Justiz-Ministerium Baden-Württemberg.
-  Patienten-Verfügung 
 auf der Internet Seite vom Bundes-Ministerium der Justiz.
-  Beispiele für eine Vollmacht oder eine Patienten-Verfügung 
 finden Sie auf der Internet-Seite vom Kreis-Seniorenrat Böblingen
Wichtige Informationen in der Corona Zeit 
sind hier auf dieser Internet Seite zu finden. 
Hinweise zur Patienten-Verfügung in Zeiten von Corona. 
Dazu gehört auch:
Formular zur Ergänzung der Patienten-Verfügung.
Hinweis: 
Nicht alle der oben genannten Links 
sind in Leichter Sprache.

