Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II eines Fahrzeuges mit BB- oder LEO-Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

Der eingetragene Halter des Fahrzeugs gibt eine Verlusterklärung (PDF, 38,5 KiB) über Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ab und beantragt ein Ersatzdokument. Ein Vordruck der Verlustanzeige liegt bei der Zulassungsbehörde sowie unserer Homepage vor. In solchen Fällen wäre eine telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde zu empfehlen.

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 Euro können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • ggfs. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
  • bei Verlust des Fahrzeugscheines: den Fahrzeugbrief und zusätzlich der Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach §29 STVZO)
  • bei Verlust des Fahrzeugbriefes: den Fahrzeugschein 
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: der Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung  (nach §29 STVZO)
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II: die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Gebührenhöhe ist vom Einzelfall abhängig

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II mit einem auswärtigen Kennzeichen verloren, wenden Sie sich bitte an die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.

Weitere Infos zum Verlust der Zulassungsbescheinigung finden Sie hier

Rechtsgrundlage: