Führerschein neu Ausstellen wegen Namensänderung, Auflagen oder akademischem Titel

Hat sich Ihr Name geändert (z.B. nach Heirat oder Scheidung) oder Ihnen wurde ein akademischer Titel verliehen (wie z.B. ein Doktortitel) oder Sie müssen eine Auflage ein-/austragen wie z.B. die Sehhife, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen.

Eine Pflicht zum Umtausch bei Namensänderung oder akademischer Titel besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein trotz Namensänderung oder Änderung des akademischen Titel, ist es wichtig, dass Sie bei einer Kontrolle ein Ausweispapier vorlegen können, aus welchem der Name oder akademischer Titel im Führerschein hervorgeht.

Voraussetzungen

  • Bei Ihnen ist eine Namensänderung erfolgt oder Ihnen wurde ein akademischer Titel verliehen oder eine Auflage (z.B. Sehhilfe) hat sich geändert.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis.
  • Es liegt kein Fahrverbot von einer Bußgeldstelle gegen Sie vor.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Böblingen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass.
  • Bisheriger Führerschein.
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sog. Karteikartenabschrift), sofern der vorherige Führerschein nicht in Böblingen ausgestellt wurde.
  • Wenn der akademische Titel im Personaldokument noch nicht eingetragen ist, benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis über den Erwerb des akademischen Grades
  • Aktuelles biometrisches Passbild - Nicht älter als ein Jahr!
  • Antrag auf Namensänderung (PDF, 733,7 KiB)
  • Sonstige Nachweise bei Auflagenänderung z.B. Augenärztliche Bescheinigung

Bearbeitungsdauer

  • Etwa vier bis sechs Wochen.
  • Etwa eine Woche mit einem Express‐Antrag. 

Kosten

  • Umtausch Führerschein bei Datenänderung, wie z.B. Namensänderung oder akademischer Titel oder Änderung Auflage (bisher EUKartenführerschein neues Format 2013)
    Kosten: 16,00 €
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.
  • Führerschein: Zuschlag für Expressbestellung
    Kosten: 20,50 €
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.
  • Umtausch Führerschein wegen Datenänderung, wie z.B. Namensänderung, akademischer Titel, Auflagenänderung in KartenführerscheinFormat 2013 (bisher alter grauer, rosa oder EUKartenführerschein, ausgestellt bis 18.1.2013)
    Kosten: 25,30 €
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.
  • Direktversandt
    Kosten: 7,00 €
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Antrag auf Erteilung
  • § 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Meldepflichten