Amtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen aus den verschiedenen Sachbereichen des Landratsamtes, Genehmigungsanträge, Verordnungen, Richtlinien und ähnliches:

Kreistag

Forsten

Allgemeinverfügung der unteren Forstbehörde zum Sperren von Flächen im Stadtwald Herrenberg im Zuge einer Artenschutzmaßnahme

Allgemeinverfügung der unteren Forstbehörde zum Sperren einer Teilfläche im Stadtwald Herrenberg zur Durchführung eines Weideprojekts

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart

Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Das vorliegende Überprüfungsdokument enthält eine Darstellung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.

Bauen und Umwelt

Schornsteinfegerwesen

Bestellung von Herrn Marc Nannt zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
für den Kehrbezirk Landkreis Böblingen Nr. 23 gem. § 10 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)

Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), mit Wirkung zum 01.09.2024 Herrn Marc Nannt, Hopfengarten 6 in 71126 Gäufelden, für die Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den 23. Kehrbezirk im Landkreis Böblingen.
Der Kehrbezirk umfasst folgendes Gebiet: Teil Gemeinde Gärtringen, Gemeinde Gärtringen-Rohrau, Teil Gemeinde Nufringen, Teil Stadt Herrenberg, Teil Stadt Herrenberg-Mönchberg.
Als Ansprechpartner für hoheitliche Schornsteinfegerangelegenheiten in diesem Bezirk ist Herr Nannt unter der Tel.: 07032/8944487 erreichbar.
Herr Marc Nannt wird somit Nachfolger vom bisherigen Bezirksschornsteinfeger Herr Udo Zens.

Bestellung von Herrn Manuel Kossok zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
für den Kehrbezirk Landkreis Böblingen Nr. 20 gem. § 10 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)

Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), mit Wirkung zum 01.08.2024 Herrn Manuel Kossok, Benzstr. 30 in 71272 Renningen, für die Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den 20. Kehrbezirk im Landkreis Böblingen.
Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Sindelfingen und Böblingen.
Als Ansprechpartner für hoheitliche Schornsteinfegerangelegenheiten in diesem Bezirk ist Herr Manuel Kossok ab 01.08.2024 unter der Tel.: 07159/991830 erreichbar.
Herr Manuel Kossok wird somit Nachfolger vom bisherigen Bezirksschornsteinfeger Herr Bodo Fröhlich.

Bestellung von Herrn Andreas Walz zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
für den Kehrbezirk Landkreis Böblingen Nr. 7 gem. § 10 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)

Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), mit Wirkung zum 01.08.2024 Herrn Andreas Walz, Hinterriedstr. 31, 71272 Renningen, für die Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den 7. Kehrbezirk im Landkreis Böblingen.
Der Kehrbezirk umfasst das Gebiet der Gemeinden Hildrizhausen und Altdorf, ein Teil der Stadt Holzgerlingen, sowie ein Teil der Stadt Herrenberg.
Als Ansprechpartner für hoheitliche Schornsteinfegerangelegenheiten in diesem Bezirk ist Herr Andreas Walz ab 01.08.2024 unter der Tel.: 07159/9338099 erreichbar.
Herr Andreas Walz wird somit Nachfolger vom bisherigen Bezirksschornsteinfeger Herr Ulrich Grasser.

Untere Immissionsschutzbehörde

Allgemeinverfügung des Landratsamts Böblingen zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in den Umweltzone Herrenberg und Leonberg

Ab dem 01. Januar 2010 werden nur noch Fahrzeuge, die zur Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen unterwegs sind, von einer allgemeinen Ausnahme per Allgemeinverfügung erfasst. Mehr (PDF, 7,6 KiB)

Allgemeinverfügung zur Entwidmung von Schulschutz- und privaten Hausschutzräumen

Das bauliche Veränderungsverbot für umgewidmete Schulschutzräume und alle Hausschutzräume im Landkreis Böblingen wird aufgehoben. Mit der Aufhebung des baulichen Veränderungsverbots ist die Entwidmung von der Zweckbestimmung als Schulschutzraum bzw. Hausschutzraum verbunden. Mehr (PDF, 441,9 KiB)