Umstrukturierung GWW

Kreistag Böblingen überträgt GWW-Geschäftsanteile des Landkreises an die Stiftung Zenit

Auf dem Foto sieht man das Landratsamt

Der Böblinger Kreistag hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember einstimmig beschlossen, die Geschäftsanteile des Landkreises an der Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH (GWW) an die Stiftung Zenit zu übertragen. Landrat Roland Bernhard erklärt dazu: „Die GWW leistet einen unschätzbar wertvollen Dienst für Menschen mit Behinderung. Mit der neuen Struktur unter dem Dach der Stifung Zenit erfolgt eine Bündelung mit Abbau von Doppelstrukturen. Es soll eine auf Dauer stabile Struktur geschaffen werden. Das dauerhafte Engagement im Interesse von Menschen mit Behinderung und Förderbedarf wird so abgesichert“.

Weitere Vorteile der neuen Struktur sind unter anderem der Schutz von werthaltigem Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen, vor Risiken aus operativem Geschäft und die Absicherung von Innovationen wie Umweltschutz und Digitalisierung durch zentralisierte Steuerung auf Ebene der GWW, möglichst hundertprozentige Beteiligungsverhältnisse zur Vereinfachung interner Prozesse und keine Belastung mit der Grunderwerbsteuer, da die im bürgerlich-rechtlichen Eigentum der GWW stehenden Immobilien werden nicht bewegt werden. Der vereinheitlichte Verbund ist ein solider wirtschaftlicher Partner, der interessant ist für Sozialpolitik, Presse und Arbeitgebermarke und die Gemeinnützigkeit aller bislang gemeinnützigen/mildtätigen Rechtsträger wird nicht gefährdet.

Der Landkreis Böblingen hält eine Beteiligung an der Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH. Das Stammkapital der GWW beträgt derzeit EUR 15.300.000. Davon entfällt 1/17 auf den Landkreis. Die restlichen 16/17 entfallen zu jeweils 1/17 auf den Landkreis Calw, die sechs großen Kreisstädte in den beiden Landkreisen und neun wegen Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit steuerbegünstigte Lebenshilfe-Vereine. Der Landkreis Böblingen hat ursprünglich eine Einlage in die GWW in Höhe von DM 5.000 geleistet.

Vor etwa zwei Jahren hat die Geschäftsführung der GWW die Überlegung angestellt, die Aktivitäten der GWW künftig unter dem Rechtsdach der Stiftung ZENIT zu bündeln, mit der bereits jetzt diverse gemeinsame Aktivitäten bestehen. Zu den Satzungszwecken der Stiftung ZENIT gehören die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen (Mildtätigkeit), weiterhin die Förderung der Bildung, die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Stiftung ZENIT ist Alleingesellschafterin der wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigten 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gärtringen sowie Mehrheitsgesellschafterin (90 %) der FEMOS gemeinnützige GmbH mit Sitz in Gärtringen; an der FEMOS gemeinnützige GmbH ist daneben die GWW mit derzeit 10 % beteiligt.

Geplant ist, die bisher bestehenden Parallelstrukturen von GWW und Stiftung ZENIT zu einem einheitlichen Verbund unter dem Dach der Stiftung ZENIT zusammenzuführen. Dazu ist geplant, dass sämtliche 17 Gesellschafter der GWW ihre Geschäftsanteile der GWW unentgeltlich auf die Stiftung ZENIT übertragen und die Stiftung ZENIT später ihre Geschäftsanteile der 1a Zugang-Beratungsgesellschaft mbH (100 %) sowie ihre Geschäftsanteile der FEMOS gemeinnützige GmbH (90 %) auf die GWW überträgt.

In der Zielstruktur soll damit ein drei- bis vierstufiger Verbund entstehen mit (1.) der Stiftung ZENIT an der Spitze, (2.) der GWW als Holding-Gesellschaft, in der der Grundbesitz sowie die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften gebündelt sind, (3.) den operativ tätigen Tochtergesellschaften der GWW und (4.) deren etwaigen Tochtergesellschaften („Enkelgesellschaften“ der GWW).

Im künftigen Gesellschaftsvertrag der GWW (deren sämtliche Anteile in der Zielstruktur von der Stiftung ZENIT gehalten werden) soll ausdrücklich geregelt werden, dass die 17 Gesellschafter nach Abtretung der Geschäftsanteile an die Stiftung ZENIT ihren Anspruch auf Rückgewähr ihrer ursprünglichen Einlage in die GWW (DM 5.000,00 = EUR 2.556,46)
behalten. Zudem soll in der Satzung der Stiftung ZENIT wie im Gesellschaftsvertrag der GWW sichergestellt werden, dass die 17 Gesellschafter der GWW nach Abtretung ihrer Geschäftsanteile auf die Geschicke der GWW maßgeblichen Einfluss nehmen können.

(Erstellt am 21. Dezember 2023)

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