Kostenerlass auf das JugendTicketBW für manche Familien

Anträge für Schuljahr 2022/23 bis 31. Oktober 2023 einreichen

Kind an Bushaltestelle

Junge Menschen können mit dem JugendTicketBW seit März 2023 mit Bus und Bahn für einen Euro am Tag durch ganz Baden-Württemberg fahren.

Manche Familien im Landkreis Böblingen können von einer Erlassregel der Schülerbeförderungssatzung profitieren und den Ticketpreis für das JugendTicketBW beim Landratsamt zurückfordern. Dies trifft auf Familien mit mehr als zwei Kindern zu, wenn die Schüler mit dem ÖPNV zur Schule fahren. Die Familie muss für zwei Kinder die Tickets selber bezahlen, ab dem dritten Kind kann nachträglich ein Erlass auf den Ticketpreis beantragt werden. Dem Antrag sind die Zahlungsnachweise beizulegen. Dies gilt ausschließlich für Schüler, nicht für Auszubildende, Studenten oder FSJ‘ler.

Gleiches gilt, wenn in einer Familie zwei Grundschulkinder mit dem ÖPNV zur Schule fahren. In diesem Fall muss die Familie nur für ein Grundschulkind das Ticket selber bezahlen, für das zweite JugendTicketBW kann im Nachhinein mit den Zahlungsnachweisen ein Erlassantrag gestellt werden.

Auch für Schüler an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gibt es verschiedene Erlassfälle.

Weitere Informationen sowie die Anträge stehen im Internet unter www.lrabb.de/Schuelerbefoerderung. Die Anträge für das Schuljahr 2022/2023 müssen bis 31. Oktober 2023 beim Landratsamt eingereicht werden.

Informationen zum JugendTicketBW gibt es unter: www.vvs.de/jugendticketbw

Kontakt

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71034 Böblingen

E-Mail: pressestelle@lrabb.de

Simone Hotz

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Dez 4 Bauen und Umwelt, Regionalentwicklung
Tel: 0 70 31 / 663 - 12 04
E-Mail: s.hotz@lrabb.de

Benjamin Lutsch

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Dez 3 Verkehr und Ordnung, AWB, Restmüllheizkraftwerk
Tel: 0 70 31 / 663 - 16 19
E-Mail: b.lutsch@lrabb.de

Rebecca Kottmann

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Dez 1 Steuerung und Service, Dez 2 Jugend und Soziales
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