Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer (BB-07...)

Rote Oldtimer Kennzeichen Foto

Wann ist ein Kraftfahrzeug ein Oldtimer?

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (maßgebend ist der Tag der Erstzulassung) erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Hinweis:

  • Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
  • Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung betreffender Fahrzeuge.
  • Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte können unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden.
  • Der Halter muss fortlaufende Aufzeichnungen über seine Fahrten in einem Fahrtenbuch führen.
  • Das "07"-Kennzeichen kann befristet oder widerruflich zuverlässigen Haltern von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erteilt werden.
  • Die Bearbeitungszeit bei Antragsabgabe dauert derzeit ca. 6 bis 8 Wochen.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass i. V. m. Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 12,80 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • Für Firmen: Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Einzugsermächtigung und Vollmacht finden Sie hier
  • Polizeiliches Führungszeugnis (beim Rathaus beantragen)
  • ggf. Vollmacht für Vertreter und dessen Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder  Fahrzeugbrief
  • 7-stellige eVB-Nummer von der Versicherung für rote Kennzeichen 
  • Gutachten für die Einstufung eine Fahrzeuges als Oldtimer gem. § 23 StVZO
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach § 29 STVZO)
  • Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I  (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, vor Zuteilung eines 07-Kennzeichens muss das nationale Kennzeichen außer Betrieb gesetzt werden)
  • Antrag (PDF, 51,5 KiB) zur Erteilung des dauerroten Kennzeichens (Antrag liegt bei der Zulassungsbehörde aus)

Gebühren:

200 €  für die Ersterteilung

Rechtsgrundlage: