Kfz-Zulassung

Kennzeichen

ACHTUNG! Geänderte Öffnungszeiten der Zulassungsstellen:

  • Geänderte Öffnungszeiten in der KW 15 (10.04.2023 bis 14.04.2023) in den Zulassungsstellen Herrenberg und Leonberg.
    Die Außenstellen sind in dieser Woche nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Öffnungszeiten

Zugang nur mit Termin: Mo - Fr von 7 Uhr bis 12 Uhr
Link zur Terminvereinbarung: 
Online-Terminvereinbarung
Zugang ohne Termin: Mo - Mi von 12 Uhr bis 15 Uhr 
Do von 13 Uhr bis 18 Uhr 
Gewerbliche Kunden (Autohändler oder Zulassungsdienste) Abgabe der Unterlagen bei der jeweiligen Zulassungsstelle von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7.00 Uhr - 10.00 Uhr möglich.

Samstags hat die Zulassungsstelle bis auf weiteres geschlossen.

Hinweise zur Terminvereinbarung:

Die Buchung ist derzeit immer 7 Tage im Voraus möglich. Für die Terminbuchung klicken Sie bitte den nachfolgenden Link und wählen "Privatkunde":
Online-Terminvereinbarung

Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail Adresse. Nach Vereinbarung Ihres gewünschten Termins erhalten Sie eine Terminbestätigung per Mail. Der Termin muss durch klicken des Links in der zugesendeten E-Mail bestätigt werden. Achten Sie daher bitte auch auf den Inhalt Ihres Spam-Ordners.

Ihr Termin verfällt nach 5 Minuten, bitte seien Sie pünktlich.

Online-Dienste

i-Kfz

Mit der 3. Stufe i-Kfz können Sie ein Neufahrzeug zulassen, ein Gebrauchtfahrzeug, das innerhalb und außerhalb mit oder ohne Halterwechsel zugelassen ist oder war, online umschreiben oder nach Umzug die Adresse ändern, wenn:

  • Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen worden ist und somit die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Siegelplaketten auf den Kennzeichen mit einem Sicherheitscode versehen sind,
  • bei Neuzulassung die Zulassungsbescheinigung Teil II mit einem Sicherheitscode ausgestattet ist
  • Sie im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie eines vorgesehenen Kartenlesegeräts oder eines Android-Smartphone mit  „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) sind.

Soweit das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist, können die Kennzeichen übernommen und das Fahrzeug nach erfolgter Ummeldung sofort in Betrieb genommen werden. Bis zum Empfang der Zulassungsbescheinigung, längstens jedoch für die Dauer von zehn Tagen nach Abruf des Zulassungsbescheids genügt das Mitführen und die Aushändigung des Bescheids.

Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen, Kennzeichenwechsel und bei Neuzulassungen werden Ihnen die Fahrzeugpapiere und die Siegelplaketten zugeschickt.

Dabei ist folgendes zu beachten

  • Java im Browser aktivieren
  • Einige Kennzeichenkombinationen sind von der Reservierung ausgeschlossen, etwa Kombinationen mit den Buchstaben SS, SA, HJ, NS
  • Nicht reservierbar sind Kennzeichen mit kurzen Kombinationen, z.B. BB-A 1 oder LEO-A 1
  • Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Zulassungsstelle auf ZULASSUNG@LRABB.de
  • Das Kennzeichen bleibt für Sie 90 Tage reserviert
  • Die Gebühren für das Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 € (10,20 € Wunschkennzeichen plus 2,60 € Vorreservierung) entrichten Sie bei der Zulassung des Fahrzeuges. Die Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren dafür entnehmen Sie bitte der Rubrik Zulassungsarten
  • Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung des von Ihnen reservierten Kennzeichens geltend machen können. Dies gilt insbesondere, wenn das reservierte Wunschkennzeichen wegen der vorgegebenen Größe des Kennzeichenschildes für Ihr Fahrzeug nicht zulässig ist.
  • Des Weiteren können wir keine Haftung übernehmen, wenn Sie die Kfz-Schilder vor der offiziellen Zulassung prägen lassen

Zulassungsstellen im Landkreis Böblingen

Über 330.000 Fahrzeuge mit dem Kennzeichen BB bzw. LEO sind weltweit auf den Straßen unterwegs. Alles was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt.

Im Landkreis Böblingen gibt es drei Zulassungsstellen:

Böblingen

Landratsamt Böblingen
Parkstr. 16
71034 Böblingen
Telefon: 07031 / 663 - 1425
Telefax: 07031 / 663 - 1912

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch   7 Uhr - 12 Uhr mit Termin 
12 Uhr -15 Uhr ohne Termin 
Donnerstag
  7 Uhr - 12 Uhr mit Termin 
13 Uhr - 18 Uhr ohne Termin 
Freitag
  7 Uhr - 12 Uhr mit Termin
Samstag
geschlossen 

Öffentliche Verkehrsmittel:

  • S-Bahn: S1 Stuttgart - Böblingen - Herrenberg
  • Schönbuchbahn: Böblingen - Holzgerlingen - Weil im Schönbuch - Dettenhausen
  • Bus: Ab Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB): Haltestelle Parkstraße/Landratsamt

Parkmöglichkeit für PKW:

Parkdeck Landratsamt (gebührenpflichtig) 

Herrenberg

Landratsamt Außenstelle
Berliner Str. 1
71083 Herrenberg
Telefon: 07031/663-2714
Telefax: 07031/663-93218

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch   7 Uhr - 12 Uhr mit Termin 
12 Uhr -15 Uhr ohne Termin 
Donnerstag
  7 Uhr - 12 Uhr mit Termin 
13 Uhr - 18 Uhr ohne Termin 
Freitag
  7 Uhr - 12 Uhr mit Termin

Öffentliche Verkehrsmittel:

  • S-Bahn: S1 Stuttgart - Böblingen - Herrenberg
  • Gäubahn 740 Stuttgart - Böblingen - Herrenberg
  • Bus: ab Herrenberg ZOB Linie 774 / 776 Haltestelle Berliner Straße

Leonberg

Landratsamt Außenstelle
Rutesheimer Str. 50/8
(im EG des Personalwohnheims beim Krankenhaus Leonberg)
71229 Leonberg
Telefon: 07031/663-2700
Telefax: 07031/663-93237

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch   7 Uhr - 12 Uhr mit Termin 
12 Uhr -15 Uhr ohne Termin 
Donnerstag
  7 Uhr - 12 Uhr mit Termin 
13 Uhr - 18 Uhr ohne Termin 
Freitag
  7 Uhr - 12 Uhr mit Termin

Öffentliche Verkehrsmittel:

  • S-Bahn: S6 Stuttgart - Leonberg - Weil der Stadt
  • Bus: Linie 631 Böblingen - Leonberg

SEPA-Lastschriftmandat

Aktuelles

Internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Kraftfahrzeugsteuer

Informations- und Wissensmanagement / Service Center KraftSt.
Tel: 0351 / 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bindestrich - Entwarnung

Hiermit weisen wir nochmals ausdrücklich daraufhin, dass es keine Probleme im Ausland mit dem Bindestrich geben darf.

Wortlaut aus der zuständigen Zentralen Direktion des Italienischen Innenministeriums. Hier wurde folgendes mitgeteilt: "Es lässt sich ausschließen, dass die nicht vollkommene Übereinstimmung des Kennzeichens auf dem Nummernschild mit jenem im Kraftfahrzeugschein, die sich einizg auf den auf neueren Nummernschildern nicht vorhandenen Bindestrich zwischen Buchstaben der Stadt und der folgenden Buchstaben-Zahlen-Kombination beschränkt, eine Verletzung der Regeln der italienischen Straßenverkehrsordnung darstellen kann. Die Zentrale Direktion des Italienischen Innenministeriums wird dennoch dafür sorgen, dass die Dienststellen für die verschiedenen Gebiete über die Mitteilung des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hinsichtlich der Gleichwertigkeit von amtlichen Kennzeichen mit und ohne Bindestrich informiert werden."

Das Österreichische Generalkonsulat München stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar: "Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes gibt es in diesem Zusammenhang keinerlei Rechtsgrundlage."

Wunschkennzeichen LEO

Seit dem 25. Februar 2013 können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Böblingen unabhängig vom Wohnort wieder Fahrzeuge mit LEO-Kennzeichen zulassen und im Straßenverkehr fahren. Damit wird die Zulassung auch für die Bürger möglich, die bereits eine Reservierung für ein LEO-Kennzeichen angemeldet haben. Das Landratsamt verweist auf seine Online-Terminvereinbarung um Wartezeiten in der Zulassungsstelle zu vermeiden.

Die für das Wunschkennzeichen anfallenden Gebühren von insgesamt 12,80 Euro werden direkt vor Ort bezahlt. Dazu kommen bei einer Ummeldung noch rund 26,80 Euro Gebühr. Zur Umkennzeichnung von  BB auf LEO werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und II - früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, das alte Kennzeichen und der Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach §29 STVZO).

Bürger-Info (3,276 MiB)

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugart zugeteilt werden, nutzbar ist es aber immer nur an einem Fahrzeug. (seit 01.07.2012)

Eine Zuteilung ist möglich für Fahrzeuge der Klasse M1, dies sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen, Fahrzeuge der Klasse L, dies sind Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrokraftfahrzeugen und max. Nutzleistung bis 15 KW sowie Fahrzeuge der Klasse O1, dies sind Anhänger bis 750kg Gesamtmasse (hierbei ist allerdings die Kennzeichenform zu beachten, die Zuteilung ist nur bei 2zeiliger Kennzeichenform möglich).

Als Wechselkennzeichen können einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich.

Wechselkennzeichen können nicht zugeteilt werden bei Saisonzulassungen, für rote Kennzeichen, für Kurzzeitkennzeichen sowie für Ausfuhrkennzeichen.

Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt. Mit dieser Regelung wird gesichert, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist. Das ruhende Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.