Straßenbau und Radfahren

Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen

Sperrung K 1020 Münklingen

Halbseitige Sperrung K 1020 vor Ortseingang Weil der Stadt-Münklingen vom 08.April bis voraussichtlich Ende Juli 2024

Das Amt für Straßenbau des Landkreises Böblingen baut an der Kreisstraße K 1020, am Ortseingang von Weil der Stadt-Münklingen, zwei barrierefreie Bushaltestellen – zu beiden Seiten der Straße. Diese dienen dem Anschluss des Industriegebietes im Bereich der Borsigstraße. Dadurch wird das Angebot zur Nutzung des ÖPNV für Berufspendler in diesem Bereich wesentlich verbessert.

Die Baumaßnahme beginnt am Montag, 8. April; geplante Fertigstellung ist Ende Juli 2024. Die Herstellung der zwei Haltestellen erfolgt getrennt je Seite. Deshalb muss die Straße in diesem Bereich eingeengt werden. Der Verkehr wird über eine dreiphasige Baustellenampel geregelt; die Zufahrt zum Industriegebiet ist gewährleistet.

Neben dem Neubau der beiden barrierefreien Bushaltestellen wird auch deren Anbindung an das Gehwegnetz sowie die Herstellung barrierefreier Querungen zwischen den Haltestellen gebaut.

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen. 

Straßensperrung Gäufelden-Nebringen

Straßensperrung Gäufelden-Nebringen, Eisenbahnstraße (Kreisstraße 1031) wegen Kanalarbeiten - Verkehrsbehinderungen vom 8. bis 14. April, Vollsperrung vom 22. April bis zum 8. Mai

Wegen Kanalarbeiten kommt es in der Woche vom 8. bis 14. April 2024 zu Verkehrsbehinderungen auf der K 1031, Eisenbahnstraße, im Bereich zwischen der Etzwiesenallee und der Raiffeisenstraße (unter der Brücke) in Gäufelden-Nebringen. Ab Montag 22. April 2024 und voraussichtlich bis Mittwoch, 8. Mai 2024 wird der Bereich voll gesperrt. Die Umleitung wird durch das Gewerbegebiet Böden ausgeschildert.

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen. 

Sanierung K1067 Gärtringen Verlängerung Bauzeit

Sanierung der K 1067 – Gärtringen in Richtung Deckenpfronn, zwischen inner- und außerörtlichem Kreisverkehr - Verlängerung der Bauzeit bis Mitte Juni

Die Sanierung der K 1067 in diesem Bereich ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinde Gärtringen und des Landkreises Böblingen. Der Landkreis saniert die Kreisstraße sowie den innerörtlichen Kreisverkehr; die Gemeinde hat im Zuge dessen u.a. die Kanalisation, Wasserleitungen und Hausanschlüsse erneuert sowie eine Ortsumgestaltung durchgeführt. Federführung und Projektleitung liegen bei der Gemeinde.

Die Arbeiten hatten am 2. Mai 2023 begonnen. Unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten in Kombination mit einem frühen Wintereinbruch haben ein pünktliches Bauende zum Jahresende 2023 nicht zugelassen, so die Begründung der Gemeinde Gärtringen zum Verzug. Die Bautätigkeiten im innerörtlichen Bereich sollen bis Ende Mai 2024 abgeschlossen werden. Im Anschluss daran erfolgt noch die notwendige Asphaltdeckensanierung der Außenstrecke der K 1067 / Deckenpfronnerstraße. Sofern die weitere Projektabwicklung planmäßig verläuft, ist mit einer Gesamtfertigstellung bis Mitte Juni 2024 zu rechnen.  

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen. 

Vollsperrung Brücke über B 464 Böblingen

Vollsperrung im Zuge Verbreiterung Radschnellweg RS 1 Bereich der Brücke über die B 464 am Mittwoch, 3. April 2024

Die Rechtsabbiegespur auf der Herrenberger Straße von Böblingen kommend in die Schickardstraße wird am Mittwoch, 3. April 2024, für einen Tag gesperrt. Grund: Im Zuge des Ausbaus des Radschnellwegs RS 1, zwischen Ehningen und Böblingen, wird die Engstelle auf der Brücke für Radfahrer beseitigt. An dem Tag wird die Betonschutzwand ab der Ampel und bis zur Schickardstraße gesetzt und montiert.

Der Verkehr von Böblingen in Richtung Schickardstraße kann die B 464 in Richtung Dagersheim nutzen, um die Schickardstraße zu erreichen. Auf der durchgehenden Fahrbahn zwischen Böblingen und Ehningen steht weiterhin jeweils eine Geradeausspur je Fahrtrichtung zur Verfügung.

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen. 

Sanierung Ortsdurchfahrt Öschelbronn

Sanierung Ortsdurchfahrt Öschelbronn – Kreuzungsbereich Jettinger Straße, Mötzinger Straße, Stuttgarter Straße

Die Arbeiten zur Sanierung der Mötzinger Straße in Gäufelden-Öschelbronn sind bald abgeschlossen. Bis zum Ende dieser Woche werden die Asphaltarbeiten durchgeführt. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden dann die Gehwege gepflastert, so dass die Mötzinger Straße noch bis voraussichtlich 29.09.2023 gesperrt bleiben wird. Die Anlieger können Ihre Grundstücke entsprechend den Mitteilungen durch den Bauunternehmer vor Ort anfahren.

Parallel zu den Arbeiten in der Mötzinger Straße beginnen ab Montag, 25.09.2023 die Sanierungsarbeiten am Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße, Jettinger Straße und Mötzinger Straße („Lamm-Kreuzung“).

Der Kreuzungsbereich muss für die Sanierungsarbeiten (Kanalanschlüsse und Versorgungsleitungen) und für die Errichtung des neuen Minikreisels voll gesperrt werden. Dies bedeutet, dass für die drei Straßen Sackgassen gebildet werden. Der Kreuzungsbereich ist daher weder aus der Mötzinger Straße, der Jettinger Straße noch der Stuttgarter Straße für den Fahrzeugverkehr passierbar.

Umleitung PKW-Verkehr:
Für den PKW-Verkehr aus der Mötzinger Straße in Fahrtrichtung Nebringen muss wie bisher auf den Kirschenrain und die Vogelsangstraße ausgewichen werden. Aus der Jettinger Straße in Richtung Nebringen wird über die Mozartstraße – Gartenstraße – Lessingstraße auf die Stuttgarter Straße umgeleitet. Die Umleitung aus der Stuttgarter Straße in Richtung Ortsmitte Öschelbronn erfolgt über die Hölderlinstraße – Mörikestraße – Grabenstraße – Mozartstraße auf die Jettinger Straße. Auf den Umleitungsstrecken werden teilweise Halteverbote eingerichtet.

Umleitung LKW-Verkehr:
Der LKW-Verkehr wird, wie bisher auch, weiträumig außerörtlich umgeleitet.

Umleitung Fußgänger:
Die Fußgänger werden direkt um den Baustellenbereich herumgeleitet, diese Umleitung ist nicht gesondert ausgeschildert.

Umleitung ÖPNV:
Der ÖPNV ist durch die Maßnahme stark betroffen, da die gewohnte Linienführung durch Öschelbronn über die Stuttgarter Straße im Rahmen der Vollsperrung nicht möglich ist. Die Buslinien 777, 790 und N70 müssen daher ebenfalls ab dem 25.09.2023 zwischen Öschelbronn und Nebringen umgeleitet werden. Die Umleitung des ÖPNV aus Richtung Öschelbronn erfolgt über die Mozartstraße (K1032) in Richtung Sindlingen über die Sindlinger Straße (K1031) nach Nebringen und umgekehrt. Aufgrund der Umleitungsstrecke kommt es zu Fahrzeitverlängerungen. Die Bushaltstelle Stuttgarter Straße in Öschelbronn entfällt während der Sperrung ersatzlos. Fahrgäste nutzen bitte die Haltestelle am Rathaus, welche um einige Meter in Richtung Gebäude Rathausplatz 6 verlegt wird.

Von der Linie 776 wird in Öschelbronn lediglich die Haltestelle Tailfinger Straße angefahren, jedoch in beide Fahrtrichtungen.
Die Linie 790 verkehrt während der Baumaßnahmen nicht über Unterjettingen und wird innerhalb von Öschelbronn umgeleitet, weshalb die Haltestelle Post nicht angefahren werden kann.

In Nebringen wird die Bushaltestelle Postamt nicht angefahren. Diese muss, um die Fahrzeiten wahren zu können, in die Sindlinger Straße verlegt werden. Die Bushaltestelle Bettäcker in Nebringen wird nur noch von der Linie 776 sowie von einzelnen Schülerkursen der Linien 777 und 790 angefahren. Bei der Nachtbuslinie N70 ändert sich der Linienweg innerhalb Gäufeldens, weshalb in Tailfingen die Haltestelle Maueräcker nicht mehr angedient werden kann.

Es kommt bei allen Buslinien zu Veränderungen der Abfahrtszeiten. Bitte informieren Sie sich unter www.vvs.de über Ihre aktuellen Fahrtmöglichkeiten. Nach Fertigstellung des Minikreisels kann der Kreuzungsbereich Jettinger Straße/ Mötzinger Straße wieder frei gegeben werden. Die Sanierung der Stuttgarter Straße wird dann in Abschnitten bis zum Abzweig in Richtung Nebringen fortgesetzt und ist bis Ende September 2024 terminiert. Weitere Informationen folgen.

Baustelleninformationssystem Landkreis Böblingen

Bert


Projektinformationen und laufende Baumaßnahmen 2024

Wie geht es weiter an der Pfiffka-Kreuzung in Nufringen?

Landkreis Böblingen versucht Verfahren zu beschleunigen

„Auch im Landkreis Böblingen gibt es Bauvorhaben, die in der Vorbereitung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.“ findet Landrat Roland Bernhard. „So ein Fall ist die sogenannte Pfiffka-Kreuzung in Nufringen. Die Kreuzung der B14 mit der K1045 ist für tausende Autofahrer in der Umgebung von Herrenberg seit vielen Jahren ein ständiges Ärgernis, weil sie Stau produziert. Erste Überlegungen die Kreuzung umzugestalten reichen zurück bis ins Jahr 2006.“ Deshalb haben sich Landrat Bernhard und Bürgermeister Ingolf Welte kürzlich über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen unterhalten.

Was soll gebaut werden?

Was straßenbautechnisch gemacht werden muss, ist in groben Zügen klar: Die vorhandene Kreuzung der K 1045 Rohrauer Straße mit der B 14 muss aufgrund des Verkehrsaufkommens mit der Einmündung der K 1067 zusammengelegt und als Kreuzung ausgebaut werden. Die Kreuzung B14 mit der Rohrauer Straße (Pfiffkakreuzung) soll zukünftig wegen des kurzen Abstandes zwischen den Knotenpunkten entfallen. Die Wiederanbindung an Rohrau erfolgt über die neue K1045 in Anschluss an die alte K1067.

Wer ist an der Planung beteiligt?

Bevor aber gebaut werden darf, müssen eine Reihe von genehmigungsrechtlichen Hürden überwunden werden und viele Beteiligte ihren Beitrag leisten. Baulastträger der Bundesstraße ist die Bundesrepublik Deutschland, die mit dem Umbau der Straße einverstanden sein muss. Dem Land Baden-Württemberg kommt eine entscheidende Rolle zu, denn es muss die Planungen prüfen und genehmigen. Die Planung selbst erfolgt durch den Landkreis Böblingen, der diese Aufgabe aus Kapazitätsgründen vom Regierungspräsidium Stuttgart übernommen hat und damit das Verfahren zu beschleunigen versucht. Zudem ist der Landkreis Baulastträger der beiden Kreisstraßen. Außerdem muss das Baurecht für die Baumaßnahme geschaffen werden. Um dies zu beschleunigen hat sich die Gemeinde Nufringen dazu entschlossen einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan zu verabschieden.

Wie ist der Planungsstand?

Der Landkreis erstellt derzeit die Entwurfsunterlagen, die aufgrund neu eingeführten Regelwerken überarbeitet und fortgeschrieben werden müssen.

Viel Zeit haben bislang die Themen Artenschutz, landschaftspflegerischer Begleitplan und die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens benötigt. Zum einen mussten Vegetationszyklen über ein Jahr lang abgewartet um die notwendigen Daten im Einflussbereich der geplanten Maßnahme zu erfassen. Zum anderen brauchte es für eine sinnvolle Verkehrszählung die Normalisierung des Straßenverkehrs nach langwierigen Lockdown-Phasen während der Corona-Pandemie.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Bis September will der Landkreis die überarbeitete Entwurfsplanung erneut an das Regierungspräsidium übergeben. Dieses muss die Planung prüfen, freigeben und dem Landesverkehrsministerium zur Genehmigung weiterreichen, bevor sie schließlich das Bundesverkehrsministerium erreicht. Dies könnte im März 2023 der Fall sein.

Um bis dahin nicht untätig zu bleiben, hat der Nufringer Gemeinderat am 27.06.2022 die Aufstellung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes beschlossen und damit den Startschuss für das Bauleitplanverfahren abgefeuert. Im Herbst sollen die Unterlagen dann im Rahmen der sogenannten „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ offengelegt werden, sodass die eingehenden Stellungnahmen sorgfältig geprüft und gewürdigt werden können. Sofern keine wesentlichen Änderungen notwendig werden und die genehmigte Planung vorliegt, kann die Gemeinde den formellen Teil des Bauleitplanverfahrens einleiten. Sind auch aufgrund der formellen Beteiligung keine wesentlichen Änderungen mehr notwendig, kann der Bebauungsplan von der Gemeinde Nufringen verabschiedet und auf dieser Grundlage eine ausführungsreife Straßenplanung durch den Landkreis erstellt und die Baumaßnahme ausgeschrieben werden.

Da der Straßenzustand der B14 im weiteren Verlauf zwischen Einmündung der K 1067 bis zur BAB-Anschlussstelle Gärtringen zu wünschen übrig lässt, sollen die Synergieeffekte genutzt und dieser Abschnitt gleichzeitig mitsaniert werden.

„Anfang des Jahres 2025 könnte dann der Verkehr wieder rollen und die epische Geschichte von der Pfiffka-Kreuzung abgeschlossen sein,“ sind Landrat Bernhard und Bürgermeister Welte optimistisch.

Lückenschluss B 464/B 295

Runder Tisch zum Lückenschluss B 464/B 295 - Landrat Bernhard: „Es braucht den Lückenschluss bis 2030“

In den Gemeinderäten der umliegenden Kommunen und im Fachausschuss des Kreistags stand das Thema Lückenschluss B 464/B 295 zu Jahresbeginn auf den Tagesordnungen. Dabei zeigten die Diskussionen, dass es in der Kommunalpolitik unterschiedliche Erwartungen an das Projekt gibt. Landrat Roland Bernhard hatte deshalb die Beteiligten zu einem Runden Tisch eingeladen, um sich auf eine gemeinsame Haltung gegenüber dem Bund als Baulastträger der Bundesstraßen zu verständigen. Eine effiziente Verkehrsanbindung ist entscheidend für die Wirtschaft und die Bürger im Landkreis.

Am Dienstag (19.3.) trafen sich im Böblinger Landratsamt die Vertreter von Leonberg, Magstadt und Renningen sowie des Regierungspräsidiums (Klaus Brenner, Baubürgermeister Leonberg – Florian Glock, Bürgermeister Magstadt – Wolfgang Faißt, Bürgermeister Renningen, Stefan Heß, Abteilungspräsident Mobilität, Verkehr, Straßen beim Regierungspräsidium Stuttgart.) zum Austausch. Im Ergebnis waren sich alle einig. „Wir brauchen den Lückenschluss dringend,“ fasst Landrat Bernhard die Botschaft zusammen, „am besten muss die Maßnahme bis 2030 greifbar sein.“

Die Beteiligten fordern, dass die K 1008 in ihrer jetzigen straßenrechtlichen Funktion erhalten bleibt und mittels einer Brücke an die Magstadter Straße durchgebunden wird. Es besteht Konsens, dass der Landkreis als Träger der Kreisstraße einen Anspruch auf deren Erhaltung hat und die Finanzierung der Maßnahme nach Kreuzungsrecht erfolgt. Danach wird von einer Kostentragung durch den Bund ausgegangen.

Eine Realisierung der Südrandstraße soll bedingt durch derzeit fehlende Fördermittel und geschätzte Kosten von rund 8 Mio. € vom Lückenschluss entkoppelt, aber die Option für eine künftige Realisierung offengehalten werden.

Das Anliegen der Bauern, Lösungen für den landwirtschaftlichen Verkehr zu finden, wird geteilt und im Zuge der weiteren Planungen berücksichtigt.

Noch immer ist die B 295 mit der B 464 nur durch ein notdürftiges Provisorium aus zwei kleinen Kreisverkehren verbunden. Es entstand im Jahr 2013 aus den Überschussmassen des Neubaus der B 464 durch Initiative des Landkreis Böblingen in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart. Der dringend nötige Lückenschluss könne – so die Aussage des Landes - erst nach Fertigstellung des A81-Ausbaus begonnen werden.

Die beiden Bundesstraßen sind im Landkreis wichtige Verkehrsadern, die eine reibungslose Anbindung zur A81 und A8 ermöglichen. Ihre leistungsfähige Verknüpfung mit zukunftsorientiertem Ausbau des Lückenschlusses ist entscheidend, um sowohl die Wirtschaft als auch die Mobilität der Bürger zu fördern. Die K 1008 hat besonders im Hinblick auf die Verknüpfung von Warmbronn und Renningen eine wichtige Verbindungsfunktion im Landkreis. Dieser Funktion wird die K 1008 nach dem Ausbau des Lückenschlusses mitsamt Überführung der K 1008, durch direkte Fahrbeziehungen, noch besser gerecht. Die Leonberger Straße sowie die B 295 werden durch die direkte Anbindung an Renningen entlastet und eine neue Verknüpfung mit der B 464 über den Anschluss an die Warmbronner Straße ermöglicht.

Maßnahmen an den Kreisstraßen

  • K 1053 OD Waldenbuch süd. Teilstück 
  • K 1065 OD Maichingen 
  • K 1017 Rutesheim - Flacht (mit RW-Maßnahme) 
  • K 1030 Nordumfahrung Oberjettingen 
  • K 1048 OD Neuweiler 
  • K 1067 OD Gärtringen
  • K 1014 OD Merklingen 
  • K 1026 OD Mötzingen - KG 
  • K 1079/ K 1067 Gärtringen Kreiselsanierung 

Maßnahmen an den Landes- und Bundesstraßen

Radwege

  • K 1017 Rutesheim - Weissach 
  • K 1014 Malmsheim 
  • K 1057 Radfahrerbrücke über K 1057
  • K 1077 RSV Böblingen - Ehningen Verbreiterung Radweg auf den Brücken über A 81 und B464
  • K 1077 RSV Ehningen 3. Bauabschnitt 

Maßnahmen der Radverkehrskonzeption (Kreisförderung nach Richtlinie Radverkehrsanlagen)

Radverkehr im Landkreis Böblingen

Radverkehr im Landkreis Böblingen 

Bekanntmachungen über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 21 UVwG i.V.m. § 5 UVPG

Derzeit keine offenen Verfahren 

Regionale Mobilitätsplattform

Die regionale Mobilitätsplattform (PDF, 348,6 KiB) ist neben den regionalen Mobilitätspunkten ein Leuchtturm-Projekt, für das der Verband Region Stuttgart sowie seine Kooperationspartner aus dem Landeswettbewerb RegioWIN eine EU-Förderung erhalten. 
 

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenbau und Radfahren
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Wladimir Hahnstein

Leiter:
Wladimir Hahnstein  
Tel: 07031 / 663-1145
E-Mail: strassenbau@lrabb.de

Straßenmeistereien

Stefan Brenner

Straßenmeisterei Herrenberg
Leiter Stefan Brenner
Tel: 07031 / 663 - 2688

Straßenmeisterei Leonberg
Leiter Andreas Lier
Tel: 07031 / 663 - 2620