Sozialplanung

Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen und für psychisch kranke Menschen

  • Eine zentrale Aufgabe der Sozialplanung ist die Bestandserhebung und Fortschreibung von Einrichtungen, Angeboten und Diensten in der Region sowie die Bedarfsermittlung und die Entwicklung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Leistungssystems für alte, behinderte und psychisch kranke Menschen. Grundlage für die Leistungen für Menschen mit Behinderungen ist der vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.07.2007 verabschiedete Teilhabeplan für den Landkreis Böblingen.
  • Die Sozialplanung berät Einrichtungen und Träger bei Planungsvorhaben und ist der zuständige Ansprechpartner bei Anfragen zur Förderung von Vorhaben.
  • Die Sozialplanung ist auf Kreisebene verantwortlich für die Vergütungsvereinbarungen nach SGB XI und SGB XII.

Die Planungsbereiche sind:

Teilhabeplanung

Ein großes Ziel für unsere Gesellschaft ist es, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Die Sozialplanung hat die Aufgabe, gemeinsam mit den Betroffenen, deren Angehörigen, den unterstützenden Einrichtungen und den Politikern konkrete Ideen zu entwickeln, damit Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft in allen Bereichen teilhaben können. Unterstützende Strukturen werden verbessert und Barrieren abgebaut. Das betrifft zum Beispiel das Wohnen, das Arbeiten und die Teilhabe an den vielen anderen Angeboten im Landkreis.

Der Teilhabeplan

Im Jahr 2007 hat der Landkreis Böblingen den ersten Teilhabeplan für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen erarbeitet. Dieser war zehn Jahre lang Arbeitsgrundlage und hat sich als ein wichtiger Leitfaden für die Arbeit im Bereich der Behindertenhilfe erwiesen. Im Jahr 2018 wurde der Plan bis hin zum Jahr 2026 fortgeschrieben und vom Kreistag beschlossen. Er gibt einen Überblick über das gesamte Spektrum der Leistungen und formuliert den Handlungsbedarf und die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Systems.

Psychiatrieplanung

Wann spricht man von einer seelischen Behinderung? Im Sozialgesetzbuch steht: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist." Eine Erkrankung wird also zur Behinderung, wenn sie länger als sechs Monate anhält. Auch die UN-Behindertenrechts-Konvention zählt Menschen mit lange andauernden seelischen Problemen zu den Menschen mit Behinderung.

Aufgaben der Psychiatrieplanung:

  • Verhandlungen mit Leistungserbringern hinsichtlich planungsrelevanter Themen und Erarbeitungen von Rahmenkonzeptionen.
  • Unterstützung der politischen Gremien und der Leitungsebene bei der Planung und Strategieentwicklung.
  • Fortschreibung der Sozialpläne in der Psychiatrie.
  • Geschäftsführung in dem Gemeindepsychiatrischen Steuerungsverbund (GPSV) unter dem Vorsitz des Sozialdezernenten.
  • Durchführung und Auswertung von statistischen Erhebungen.
  • Fachbezogener Austausch in der Region und in Baden-Württemberg.

Material:

Links:

Pflegeplanung

Der Kreispflegeplan liefert Informationen zu allen Themen der Altenhilfe und Altenpflege. Er zeigt den aktuellen Bestand der Angebote auf und den Bedarf in der Zukunft, der für einen längeren Zeitraum vorausgeschätzt wird. Dazu wird der Plan regelmäßig fortgeschrieben. Er enthält auch Handlungsempfehlungen für die Politik und die Kommunen im Kreisgebiet. Mit dem Kreispflegeplan wird konsequent das Ziel verfolgt, eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung für pflegebedürftige Menschen anzubieten. Der erste Plan wurde im Jahr 2002 verabschiedet. Die letzte Fortschreibung im Jahr 2018 befasst sich mit einem Planungshorizont bis 2025.

2021 wurde eine Zwischenbilanz zu dieser Fortschreibung erstellt und im Sozial- u. Gesundheitsausschuss beschlossen.

  • Kreispflegekonferenz Protokoll zur Sitzung 26.01.2022
  • Kommunale Pflegekonferenz Zwischenbilanz 10.01.2022
  • Kreispflegekonferenz PPP zur Sitzung am 26.01.2022

Kommunale Pflegekonferenz im Landkreis Böblingen

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat 2020 den Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenz BW – Netzwerke für Menschen“ gestartet. Der Landkreis Böblingen hat sich erfolgreich beworben und für den Förderzeitraum April 2021 bis September 2022 eine Kommunale Pflegekonferenz installiert.

Die Kommunale Pflegekonferenz ist ein Instrument der Sozialplanung. Sie dient dazu, die Strukturen im Vor- und Umfeld der Pflege im Landkreis weiterzuentwickeln. Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Kommunalen Pflegekonferenz ist § 4 des Landespflegestrukturgesetzes Baden-Württemberg. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass pflegebedürftige Menschen in Baden Württemberg möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden können.

Mit der Einrichtung von Kommunalen Pflegekonferenzen sollen Vernetzung, Kooperation und Erfahrungsaustausch unter allen beteiligten Akteuren gefördert werden. Dies sind unter anderem die Vertreter und Vertreterinnen der ambulanten und stationären Pflege, der Hospizdienste, der Beratungsstellen, des Kreisseniorenrates, der Kommunen und der Pflegekassen. Gemeinsam sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie die Versorgungssituation im Landkreis verbessert werden kann.

Im Rahmen der Kommunalen Pflegekonferenz haben drei Arbeitsgruppen ihre Tätigkeit aufgenommen:

  • AG Neue Wohnformen
  • AG Fachkräftemangel
  • AG Menschen in prekären Lebenslagen

Der Vorsitz der Kommunalen Pflegekonferenz liegt bei Herrn Minic, Sozialdezernent des Landkreises Böblingen. Die Projektleitung hat die Sozialplanung inne.

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