Kfz-Zulassung

ACHTUNG: Zulassungsstellen aktuell nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet
Trotz Terminvereinbarung kann es zu geringfügigen Wartezeiten kommen, bitte um Berücksichtigung.
Bitte beachten Sie, die neuen Öffnungszeiten ab 16.10.2023 in den Zulassungsstellen des Landkreises Böblingen.
Zulassungsstelle Böblingen
Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zulassungsstelle Herrenberg
Mittwoch und Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zulassungsstelle Leonberg
Montag, Dienstag, Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Hinweis
In der Zulassungsstelle Leonberg aktuell nur Barzahlung möglich. Wir bitten um Verständnis.
Wichtige Information für Autohäuser
Die Zulassungsstellen im Landkreis Böblingen weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation die Bearbeitungszeit der abgegebenen Zulassungsvorgänge 1-3 Arbeitstage betragen kann. Wir sind bestrebt die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten. Wir danken für Ihr Verständnis! Wir hoffen bald wieder den gewohnten Service bieten zu können!
Online-Dienste
- Ab 01.09.2023 tritt die IKFZ Stufe 4 in Kraft. Nun können auch juristische Personen ihre Zulassungsvorgänge online abwickeln. Des Weiteren ist somit das sofortige Losfahren möglich, wenn die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind.
- Außerbetriebsetzung (AB) OZG-Hub (behoerden-serviceportal.de)
- Zulassungsvorgänge (ZL) OZG-Hub (behoerden-serviceportal.de)
- Weitere Informationen: BMDV - Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ (bund.de)
- Wunschkennzeichen reservieren
Hinweise zur Terminvereinbarung:
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und Bestätigung möglich.
Die Buchung ist derzeit maximal 14 Tage im Voraus möglich.Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund des aktuellen Kundenaufkommens leider nicht immer freie Termine verfügbar sind. Es werden aber täglich neue Termine freigeschaltet und abgesagte Termine neu angeboten, so dass es sich lohnt, immer wieder nach einem Termin zu schauen. Für die Terminbuchung klicken Sie bitte den nachfolgenden Link und wählen "Privatkunde":
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail Adresse. Nach Vereinbarung Ihres gewünschten Termins erhalten Sie eine Terminbestätigung per Mail. Mit dem Erhalt der Bestätigungsmail erhalten Sie auch Ihre Aufrufnummer in der Zulassungsstelle, für Ihren gebuchten Termin. Bitte Pünktlich zum gewünschten Termin erscheinen, Sie werden automatisch aufgerufen! Sollte Ihre Wartenummer aufgerufen werden und Sie sind nicht zum gewünschten Termin bei uns erschienen erlischt Ihr Termin und somit auch alle damit zusammenhängenden Ansprüche. Die von uns gesendete E-Mail kann gegebenenfalls auch bei Ihnen im Spam Ordner zu finden sein. Achten Sie daher bitte auch auf den Inhalt Ihres Spam-Ordners.
Öffnungszeiten und Informationen der Zulassungsstellen im Landkreis Böblingen
Über 330.000 Fahrzeuge mit dem Kennzeichen BB bzw. LEO sind weltweit auf den Straßen unterwegs. Alles was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt.
Im Landkreis Böblingen gibt es drei Zulassungsstellen:
Böblingen
Landratsamt Böblingen
Parkstr. 16
71034 Böblingen
Telefon: 07031 / 663 - 1425
Telefax: 07031 / 663 - 1912
Öffnungszeiten:
Samstags hat die Zulassungsstelle bis auf weiteres geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel:
- S-Bahn: S1 Stuttgart - Böblingen - Herrenberg
- Schönbuchbahn: Böblingen - Holzgerlingen - Weil im Schönbuch - Dettenhausen
- Bus: Ab Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB): Haltestelle Parkstraße/Landratsamt
Parkmöglichkeit für PKW:
Parkdeck Landratsamt (gebührenpflichtig)
Herrenberg
Landratsamt Außenstelle
Berliner Str. 1
71083 Herrenberg
Telefon: 07031/663-2714
Telefax: 07031/663-93218
Öffnungszeiten:
Samstags hat die Zulassungsstelle bis auf weiteres geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel:
- S-Bahn: S1 Stuttgart - Böblingen - Herrenberg
- Gäubahn 740 Stuttgart - Böblingen - Herrenberg
- Bus: ab Herrenberg ZOB Linie 774 / 776 Haltestelle Berliner Straße
Leonberg
Landratsamt Außenstelle
Rutesheimer Str. 50/8
(im EG des Personalwohnheims beim Krankenhaus Leonberg)
71229 Leonberg
Telefon: 07031/663-2700
Telefax: 07031/663-93237
Öffnungszeiten:
Samstags hat die Zulassungsstelle bis auf weiteres geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel:
- S-Bahn: S6 Stuttgart - Leonberg - Weil der Stadt
- Bus: Linie 631 Böblingen - Leonberg
SEPA-Lastschriftmandat
Aktuelles
Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugart zugeteilt werden, nutzbar ist es aber immer nur an einem Fahrzeug. (seit 01.07.2012)
Eine Zuteilung ist möglich für Fahrzeuge der Klasse M1, dies sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen, Fahrzeuge der Klasse L, dies sind Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrokraftfahrzeugen und max. Nutzleistung bis 15 KW sowie Fahrzeuge der Klasse O1, dies sind Anhänger bis 750kg Gesamtmasse (hierbei ist allerdings die Kennzeichenform zu beachten, die Zuteilung ist nur bei 2zeiliger Kennzeichenform möglich).
Als Wechselkennzeichen können einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich.
Wechselkennzeichen können nicht zugeteilt werden bei Saisonzulassungen, für rote Kennzeichen, für Kurzzeitkennzeichen sowie für Ausfuhrkennzeichen.
Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt. Mit dieser Regelung wird gesichert, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist. Das ruhende Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.