Prostituiertenschutzgesetz
Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten.
Nach Verabschiedung des Landesausführungsgesetzes am 1. November 2017 müssen sich jetzt alle, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind (selbstständige und nichtselbstständige Prostituierte), bei der zuständigen Behörde anmelden. Termine für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG und das Informations- und Beratungsgespräch nach § 7 ProstSchG erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern:
Frau Richter
Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstr. 3
Tel.: 07031 663 2582
E-Mail: c.richter@lrabb.de
Montag-Donnerstag 08:30 – 16:30Uhr
Freitag 08:30Uhr bis 13.00 Uhr
Frau Popa
Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstr. 3
Tel.: 07031 663 2582
E-Mail: p.popa@lrabb.de
Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 13:30
Donnerstag 08:30 – 16:30 Uhr