Psychiatrieplanung
Wann spricht man von einer seelischen Behinderung? Im Sozialgesetzbuch steht: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist." Eine Erkrankung wird also zur Behinderung, wenn sie länger als sechs Monate anhält. Auch die UN-Behindertenrechts-Konvention zählt Menschen mit lange andauernden seelischen Problemen zu den Menschen mit Behinderung.
Aufgaben der Psychiatrieplanung:
- Verhandlungen mit Leistungserbringern hinsichtlich planungsrelevanter Themen und Erarbeitungen von Rahmenkonzeptionen.
- Unterstützung der politischen Gremien und der Leitungsebene bei der Planung und Strategieentwicklung.
- Fortschreibung der Sozialpläne in der Psychiatrie.
- Geschäftsführung in dem Gemeindepsychiatrischen Steuerungsverbund (GPSV) unter dem Vorsitz des Sozialdezernenten.
- Durchführung und Auswertung von statistischen Erhebungen.
- Fachbezogener Austausch in der Region und in Baden-Württemberg.
Material:
- Psychiatrieplan Fortschreibung 2023 bis 2032 (PDF, 5,71 MiB)
- GPV-Kooperationsvereinbarung 2024 (PDF, 152,3 KiB)
- Wegweiser - Angebote für psychisch erkrankte Menschen (PDF, 1,148 MiB)
- Wegweiser - Angebote für psychisch erkrankte Menschen (Einfache Sprache) (PDF, 1,209 MiB)
- Wegweiser - Angebote für psychisch erkrankte Menschen (Englisch) (PDF, 1,126 MiB)
- Wegweiser - Angebote für psychisch erkrankte Menschen (Türkisch) (PDF, 1,117 MiB)

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